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Lombardi Filippo · Ständerat · 2006-06-21

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Es handelt sich hier um eine wichtige, um eine äusserst wichtige Frage. Ich habe den Eindruck, dass der Bundesrat die Wichtigkeit dieser Frage unterschätzt. Das hat man leider schon in seiner Botschaft über die Veräusserung der Bundesbeteiligungen an der Swisscom feststellen müssen; darüber hat unsere Sicherheitspolitische Kommission schon ihre Sorgen zum Ausdruck gebracht. Man sieht es hier wieder: Wir haben zwar eine Stellungnahme des Bundesrates bekommen, aber es sind genau zwölf Zeilen, um diese Motion abzulehnen. Das ist ein bisschen knapp. Zum Glück sagen die letzten zwei Zeilen Folgendes: "Der Bundesrat behält sich vor, im Zweitrat Antrag auf Änderung der Motion in einen Prüfauftrag zu stellen, falls die Motion entgegen seinem Antrag im Ständerat angenommen werden sollte." Nur um diese Übung zu ermöglichen, wäre deshalb die Annahme der Motion hier im Ständerat unabdingbar.

Aber zur Sache: De quoi s'agit-il? Es handelt sich hier um einen besonderen Teil der Infrastrukturen der Swisscom. Man hat im Bereich der Veräusserung der Swisscom viel darüber gesprochen, ob es möglich wäre, die Swisscom-Infrastrukturen von den Swisscom-Diensten zu trennen und die Infrastrukturen so in eine Art öffentliche Netzgesellschaft zu überführen. Uns wurde regelmässig geantwortet, das sei heute nicht mehr möglich oder wenigstens zu schwierig oder zu kompliziert. Aber in diesem Fall, im Fall der Rundfunkinfrastrukturen, ist diese Trennung eindeutig möglich, sie besteht heute schon. Diese Infrastrukturen sind schon in eine Tochtergesellschaft der Swisscom, die Swisscom Broadcast AG, überführt worden. Nicht nur das: Die Swisscom selber wollte im Jahr 2000 diese Tochtergesellschaft, also diese ganze Sparte, verkaufen, und als sie das damals versucht hat, haben sich unsere Sicherheitspolitischen Kommissionen stark dagegen gewehrt. Die Sache wurde dann rückgängig gemacht und die Rundfunkinfrastrukturen blieben in der Hand der Swisscom.

Was immer für die Zukunft der Swisscom im Parlament einmal beschlossen wird - es ist unsere Aufgabe, diese Sparte jetzt zu sichern und eine Lösung zu finden, mit der man ihre Zukunft in schweizerischen Händen und mit einer öffentlichen Mehrheit gewährleisten kann.

Diese Infrastruktur besteht eigentlich aus 550 Sendestandorten. Es sind diese grossen Antennen auf unseren Bergen, aber es sind natürlich auch unterirdische Anlagen; es ist das Richtstrahlnetzsystem der Schweiz, das eigentlich zwei Zwecken dient: Einerseits dient es der Rundfunkverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen, von SRG und Privatanbietern, andererseits der Sicherstellung der sicherheitsrelevanten Verbindungen in Krisenzeiten für die Armee, für die Nationale Alarmzentrale und für die Bundeskanzlei zur Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenzeiten. Diese strategisch wichtigen Anlagen sind in anderen Ländern auch im Falle von Privatisierungen mit einem besonderen Status bei der öffentlichen Hand geblieben.

Ich glaube, der Bundesrat wäre gut beraten, wenn er die Motion entgegennähme, weil das etwas in der Richtung einer Lösung dieser besonderen Frage bringt, die man sowieso wird lösen müssen. Das hat man auch in den parlamentarischen Debatten von vorletzter Woche gehört. Die Rundfunknetze und -standorte wurden im Jahre 1998, nach der Revision des RTVG und des FMG, von den PTT, also vom Bund, der Swisscom übergeben. Sie wurden der Swisscom zu besonders günstigen Bedingungen übergeben, übrigens gemäss einem Artikel, der besagt, dass der Bund diese zurückfordern kann, wenn die Situation sich ändert.

Was wir jetzt mit dieser Motion verlangen, ist eine Lösung, die zwar nicht die Rückforderung der Standorte beinhaltet, die aber die Übergabe der Tochtergesellschaft Swisscom Broadcast AG an eine öffentliche und schweizerische Eignerschaft verlangt.

Im sicherheitspolitischen Bereich hat man mit Entsetzen feststellen müssen, dass das Satellitenabhörsystem Satos in Leuk im Wallis einmal an eine Privatgesellschaft verkauft worden ist; diese Gesellschaft ist dann natürlich in ausländische Hände geraten. Dieses ganze System gehört jetzt also dem Ausland. Wir wollen natürlich nicht, dass auch die weiteren sicherheitsrelevanten Verbindungen in der Schweiz in ausländische Hände fallen.

Im Radio- und Fernsehbereich erfolgt die Verbreitung von Programmen auf vier Arten: mit Antennen, per Satellit, per Kabel und per Telefonleitung. Die Satelliten sind ohnehin nicht unter schweizerischer Kontrolle, sie gehören ausländischen Firmen. Die Kabelnetze sind teilweise in schweizerischem Besitz; der grösste Anbieter in der Schweiz ist jetzt jedoch eine ausländische, nämlich amerikanische Firma. Die zwei verbleibenden Mittel zur Verbreitung von Programmen, die Telefonleitungen der Swisscom und die Antennen der Swisscom Broadcast AG, sind die zwei, die noch in Schweizer Händen sind. Wir wissen nicht, was mit der Swisscom in den nächsten Jahren passiert, aber wir müssen sicherstellen, dass es für die Grundversorgung im Rundfunkbereich wenigstens eine öffentliche und schweizerische Alternative gibt. Das ist mit einer Ausgliederung der Swisscom Broadcast AG aus der Swisscom möglich.

Übrigens, der Bundesrat meint in seinen zwölf Zeilen, die Formulierung des Vorstosses sei zu eng und er könne deswegen die Motion nicht zur Annahme empfehlen. Die Motion ist eben nicht zu eng formuliert. Denn sie besagt: "Zu prüfen bzw. zu berücksichtigen sind u. a." - und dann werden fünf Punkte erwähnt. Der Bundesrat hat also volle Freiheit, hier seine kreativen Fähigkeiten zum Ausdruck zu bringen, und er ist mit dem Wortlaut dieser Motion bestimmt nicht zu stark gebunden.

Letztlich schreibt der Bundesrat: "Es kommt hinzu, dass der Vorstoss Massnahmen verlangt, die der Bundesrat vor seinem Grundsatzentscheid über die Senkung bzw. Veräusserung der Bundesbeteiligung an der Swisscom hätte treffen sollen; dies ist ohnehin nicht mehr möglich." Ich muss dem Bundesrat leider widersprechen. Der Vorstoss sagt nicht "vor seinem Grundsatzentscheid", er sagt "vor dem Grundsatzentscheid". Das Parlament hat den Grundsatzentscheid [PAGE 586] eben noch nicht getroffen. Wir haben also noch Zeit, hier etwas zu machen, bevor der Grundsatzentscheid des Parlamentes fällt.

Übrigens zum Stichwort "Senkung der Bundesbeteiligung": Dazu wird es wieder kommen. Wir wissen, dass der Bundesrat sowieso noch ungefähr 10 Prozent der Aktien der Swisscom verkaufen wird, wahrscheinlich in den nächsten zwei Jahren, denn er hat die Möglichkeit, die Bundesbeteiligung auf 50 Prozent plus 1 zu senken. Die Senkung findet also statt.Beschlüsse werden im Bundesrat gefasst, und diese Senkung findet statt. Die Senkung unter die Grenze einer Mehrheitsbeteiligung von 51 Prozent hingegen wird natürlich nur nach einem Grundsatzentscheid des Parlamentes möglich sein.

Wir haben also wirklich die Möglichkeit, hier jetzt zeitgerecht zu agieren und dem Bundesrat diesen Auftrag zu geben. Wenn der Zweitrat den Auftrag aufgrund einer detaillierteren Begründung des Bundesrates ändern möchte, kann er das tun; das wird im Rahmen der Diskussion des Zweitrates möglich sein.

Ich ersuche Sie also, die Motion anzunehmen.