Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-06-22
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Es geht darum, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Damit die verschiedenen Institutionen - BVG-Einrichtungen, Krankentaggeldversicherer und IV-Stellen - miteinander kommunizieren können, ist es notwendig, dass die Schweigepflicht aufgehoben werden kann. Es kann nicht nur darum gehen, dass die IV-Stellen mit den BVG-Einrichtungen kommuniziert, auch die Krankentaggeldversicherer müssen beispielsweise mit den BVG-Einrichtungen kommunizieren können und umgekehrt. Bis heute ist viel zu wenig kommuniziert worden, und das ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass gesetzliche Grundlagen fehlen.
Deshalb bittet Sie die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen, sowohl in Ziffer 8, Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vom 25. Juni 1982, als auch in Ziffer 9, Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom 17. Dezember 2004, die gesetzliche Grundlage zu schaffen.