preparatory:AB 74412
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Hier wollen wir eine Bestimmung einfügen, mit dem die Einschränkung des Rückgriffsrechtes der Versicherungsträger entfällt, und zwar dann, wenn die Person, gegen welche Rückgriff genommen wird, obligatorisch haftpflichtversichert ist. Die IV-Stellen machen dazu geltend, dass insbesondere gegenüber den Haftpflichtversicherungen zu wenig Rückgriff genommen werden kann. Richtigerweise müsste aber die Sozialversicherung nicht hinter die Haftpflichtversicherung zurücktreten.
Deshalb bitten wir Sie, Artikel 75 Absatz 3 einzufügen.