Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-06-22
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Die seit Jahren stark ansteigende Zahl der IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger zwingt uns zum Handeln, dies umso mehr, als sich mit dem starken Rentenwachstum auch die chronische finanzielle Schieflage der IV verschärft. Wenn wir den Patienten IV heilen wollen, müssen wir uns erst darüber klar werden, wo die Ursachen der Krankheit liegen.
Über die Gründe der betriebswirtschaftlichen Probleme war man sich in der Kommission schnell einig. "Konstant steigende Ausgaben und ungenügende Finanzierung" lautete die Diagnose. Die Zahlen sprechen denn auch eine unmissverständliche Sprache. Seit der Einführung der IV im Jahre 1960 sind deren Ausgaben laufend gestiegen. Trotz markanten Lohnwachstums und trotz zweimaliger Erhöhung der Beitragssätze in den Jahren 1988 und 1995 verzeichnete die IV fast nur Defizite. Selbst der ordnungspolitische Sündenfall eines zweimaligen Transfers von 3,7 Milliarden Franken aus der EO an die IV, so die Kommission, konnte nicht verhindern, dass wir in der IV vor einem kumulierten Defizit von fast 8 Milliarden Franken stehen.
Die Entwicklung der Verrentung hat demgegenüber verschiedene Ursachen. Zum einen Teil ist die Zahl der Neurenten während Jahren stark gestiegen. Lag der Anteil der IV-Renten im Jahr 1990 noch bei 2,8 Prozent der aktiven Bevölkerung, so waren es 2004 bereits 4,8 Prozent, das entspricht also beinahe einer Verdoppelung. Weitere Ursachen ortet die Kommission in der Erweiterung des Krankheits- und Invaliditätsbegriffs, in den grösseren Ansprüchen des Einzelnen gegenüber dem Sozialstaat wie auch im zunehmenden Druck der Arbeitswelt. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Invalidenversicherung für gewisse Leute als Arbeitslosenversicherungs- oder Sozialhilfeersatz benützt wird. Primär den Fokus auf Missbrauch zu richten ist aber nicht geeignet, die Probleme der IV zu lösen.
Als ein weiterer Faktor für die starke Zunahme wurde das unkoordinierte Zusammenspiel verschiedener Sozialversicherungen bei Krankheit geortet. Weshalb? Am Anfang der meisten IV-Fälle steht ein Unfall oder eine Krankheit, der oder die eine ärztliche Behandlung erfordert. Bei dieser erwarten die Patientinnen und Patienten, dass möglichst alles unternommen wird, damit sie wieder gesund werden. In der Behandlungs- und Genesungsphase ist die IV nicht involviert und hat dementsprechend auch keinen Einfluss auf die angeordneten und erbrachten Leistungen oder Massnahmen, während Leistungserbringer und die Patientinnen und Patienten den Verlauf eines möglichen IV-Falles bereits massgebend beeinflussen. Da die IV 80 Prozent ihrer Rentenfälle von der KV übernimmt und 94,5 Prozent der IV-Anmeldungen erst zwölf Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eingehen, spiegeln sich die Konzeptionen der Erstversicherung KV auch in der Zweitversicherung IV. Mit anderen Worten: Es ist sehr schwierig, einen Versicherten, der von Hausarzt, Facharzt, Chiropraktiker, Physiotherapeut usw. monatelang z. B. wegen Rückenschmerzen behandelt wurde und dessen Behandlung vom Krankenversicherer anstandslos bezahlt wurde, auf die ressourcenorientierte Eingliederungsschiene zurückzubringen.
Was bedeutet dies nun gemäss Ihrer Kommission, bezogen auf unsere 5. IV-Revision?
1. Wir müssen heraus aus einem System, in dem der behandelnde Hausarzt einen Rentenentscheid vorspuren kann.
2. Jahrelanges Warten auf Abklärungen darf Menschen nicht mehr zur Untätigkeit verdammen.
3. Die Versicherung muss ihre Aufgabe primär darin sehen, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach Möglichkeit einzugliedern. Diesen Wandel in der Optik haben die Behindertenorganisationen schon lange gefordert.
4. Im neuen System soll es nicht mehr möglich sein, dass Arbeitgebende ihre Betriebsrechnung problemlos auf Kosten der ersten und zweiten Säule entlasten können.
Ausgehend von dieser Analyse war sich die Kommission weitgehend einig, dass die 5. IV-Revision, wie sie uns vom Bundesrat vorgelegt wurde, wertvolle Instrumente bringt, um wirkungsvoll Gegensteuer geben zu können. Die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen unterstützen den allgemein anerkannten Grundsatz "Eingliederung vor Rente". Das Sanierungskonzept des Bundesrates enthält drei tragende Elemente. Zum einen eine Verfahrensvorlage mit einer Verfahrensstraffung: Mit einem umfassenden System der Früherfassung sollen betroffene Personen so früh wie möglich erkannt, aktiv begleitet und deren Arbeitsplätze erhalten werden. Mit den getroffenen Massnahmen soll laut Botschaft eine Reduktion der Zahl der Neurenten um 20 Prozent, bezogen auf das Jahr 2003, möglich sein. Gleichzeitig sollen [PAGE 591] negative Anreize im Zusammenhang mit der Eingliederung beseitigt und soll mit Sparmassnahmen ein substanzieller Beitrag zur Gesundung des Systems geleistet werden. Das Ganze soll mit verschiedenen direkten Sparmassnahmen abgerundet werden.
Die Früherfassung ist in dieser Revision ein wichtiger Faktor. Sie hat zum Ziel, dass so früh wie möglich mit Personen in Kontakt getreten wird, welche aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind und bei denen die Gefahr einer Chronifizierung der gesundheitlichen Beschwerden besteht. Zur Früherfassung gehört die Meldung einer versicherten Person bei der IV-Stelle. Dies erfolgt freiwillig, allerdings mit Wissen der Person, die gemeldet werden soll. Gestützt auf die Meldung nimmt die Fachstelle Kontakt mit der betroffenen Person auf und klärt sie über den Zweck und den Umfang der Abklärung im Zusammenhang mit der Früherfassung auf. Sobald der Kontakt hergestellt ist, soll möglichst schnell darüber entschieden werden, ob Massnahmen zur Erhaltung des noch bestehenden Arbeitsplatzes und damit eine Intervention der IV notwendig sind. Es geht dabei vor allem darum, die Chancen des Betroffenen im Hinblick auf die Erhaltung seines Arbeitsplatzes oder eine Wiedereingliederung ins Erwerbsleben oder in den Aufgabenbereich intakt zu halten.
Die Frühintervention ist daher als Dienstleistung der IV-Stellen konzipiert. Diese Dienstleistung der IV - und dessen muss man sich bewusst sein - ist ohne zusätzliche Stellen nicht durchzuführen. In der Botschaft wird dargelegt, dass 200 Stellen für die Frühintervention und 40 Stellen für die Früherfassung notwendig sein werden. Bei der Früherfassung geht es nur um die Grobfilterung auf der Basis von Dossiers und, wie bereits dargelegt, um erste kurze Gespräche. Kommt eine Fachstelle zum Schluss, dass eine Anmeldung bei der IV vorgenommen werden sollte, fordert sie die versicherte Person dazu auf. Der Anspruch auf eine Rente soll demnach in Zukunft frühestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der IV entstehen.
Dabei muss offen gelegt werden - und das war der Kommission wichtig -, dass die geplanten Massnahmen in der ersten Phase keine grossen Einsparungen bringen, im Gegenteil: Die wichtige Früherfassung und Frühintervention werden anfänglich zusätzliche, wenn auch begründete Mehrkosten verursachen. Langfristig soll die IV aber wieder auf eine bessere finanzielle Basis gestellt und das Budget der IV bis 2025 jährlich um rund 595 Millionen Franken entlastet werden.
In diesem Sinn bittet Sie die Kommission einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.