Fetz Anita · Ständerat · 2006-06-22
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Vor drei Jahren haben wir die 4. IV-Revision beschlossen; drei Jahre später sind wir bereits an der fünften. Zunächst ist einmal etwas ganz Wichtiges festzuhalten, was diese Revision zeigt: Niemand will im Grundsatz die IV als solche infrage stellen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das heute auch klar aussprechen, denn die pauschalisierende Missbrauchsdebatte der vergangenen Monate hat viele betroffene Menschen daran zweifeln lassen. Niemand bestreitet im Grundsatz die IV, wir stehen zu unserer IV. Aber wir wollen einige Punkte korrigieren, die auch aus meiner Sicht korrigiert werden müssen.
Ich möchte zwei Punkte besonders hervorheben, einen positiven und einen aus meiner Sicht eher negativen der vorliegenden SGK-Arbeit.
Zum ersten Punkt: Die IV soll nicht Lebensgrundlage von Menschen werden, die eingegliedert werden können. Dieses Ziel, das uns allen wichtig ist - Eingliederung vor Rente -, ist nicht neu, das wissen Sie; wir haben es schon in der 4. IV-Revision verankert. Es ist auch richtig, denn für die allermeisten Menschen ist Arbeit ohnehin ein ganz grosser Teil ihres Selbstverständnisses und damit auch die Basis ihres potenziellen Gesundwerdens. Es ist deshalb nicht nur für die Bevölkerung insgesamt, sondern gerade auch für die Betroffenen wichtig, zu hören, dass sie nicht einfach aus dem Arbeitsleben entfernt werden sollen. Das ist nämlich nicht mehr ganz selbstverständlich, da seit Mitte der Neunzigerjahre nicht wenige Betriebe dazu übergegangen sind, ihre Restrukturierungsmassnahmen unter anderem durch die "IV-isierung" sozusagen sozial abzufedern.
Auch der Bund war da nicht nur ein leuchtendes Vorbild. Der Verbleib im ursprünglichen Arbeitsbereich oder die Eingliederung ins Erwerbsleben kommt also an allerallererster Stelle, noch lange vor der Ausrichtung von Geldleistungen. Das scheint mir wichtig, und ich verspreche mir viel von den Früherkennungsmassnahmen, die wir jetzt neu in die IV integrieren, denn ich bin überzeugt, sie können die betroffenen Menschen wirkungsvoll unterstützen.
Hier setzt allerdings auch ein Teil meiner Vorbehalte ein. Ich finde, dass wir hier sämtliche Beteiligten stark einbinden müssen. Das sind für mich nicht nur die Verwaltungsstellen, das sind nicht nur die Betroffenen, das müssen auch die Arbeitgeber sein. Natürlich ist auch eine stärkere Mitwirkungspflicht der betroffenen Menschen richtig. Das verankern wir jetzt auch im Gesetz. Aber es genügt nicht, sie einseitig nur bei ihnen einzufordern, ohne auf der anderen Seite, nämlich bei den Unternehmen, mehr Verbindlichkeit zu verlangen. Sollen die Massnahmen der Früherkennung und Integration nämlich wirksam sein, dann ist der Einbezug der Arbeitgeber schlicht und einfach unerlässlich.
Invalide Menschen sollen, aber sie wollen auch arbeiten. Aber sie brauchen auch Jobs dafür, sonst ist unsere ganze Revision eigentlich nur auf Sand gebaut. Sie ist gut gemeint, aber letztlich wirkungslos, wenn die entsprechenden Jobs nicht geschaffen werden. Hier steht die Schweiz nicht gerade vorbildlich in der internationalen Landschaft da. Nur 1 Prozent der Arbeitsplätze in unserem Land ist mit Behinderten besetzt, in sämtlichen unserer Nachbarländer sind es mehr als doppelt so viele. Also hier gibt es noch einiges zu tun.
Die SGK hat das auch ein Stück weit getan, z. B. in Artikel 7b, aber sie ist dann auch wieder ein bisschen davon abgerückt. Ich finde, dass wir heute im Plenum Ernst machen müssen mit der Einbindung der Unternehmen. Es wäre sinnvoll, wenn die Angestellten im Betrieb bleiben könnten, gar nicht erst hinausgehen müssten, weil eine Wiedereingliederung sehr viel schwieriger ist, als sie in einem Betrieb zu behalten, mindestens bei jenen, für die das infrage kommt. Ich bin jedenfalls der Überzeugung, dass wir hier den Unternehmen auch ein Stück weit entgegengehen und ihnen einen Anreiz dafür geben sollten, und bitte Sie deshalb, bei Artikel 14a der Minderheit zuzustimmen, die einen Anreiz für Unternehmen vorsieht.
Einen weiteren Punkt möchte ich herausgreifen. Die vom Bund vorgeschlagenen Sparmassnahmen sollen ja auch und gerade der Finanzierung der neuen Integrationsmassnahmen dienen. Das ist auch sinnvoll, weil die Integration vor der Rente kommen soll; da sind wir uns alle ohne Abstriche einig. Ich finde, wir müssen aber auch aufpassen, dass wir mit diesen Sparmassnahmen nicht ausgerechnet jene treffen, die keine Chance mehr auf Integration oder auf Früherkennung haben. Ich denke hier an die älteren Invaliden und ihre Familien. Aus meiner Sicht wäre es unsozial, ja stossend, die Zusatzrenten zu streichen, nicht nur, weil in der 4. IV-Revision versprochen wurde, dass der Besitzstand gewahrt wird - wir würden hier also ein politisches Versprechen brechen -, sondern auch aus finanzpolitischen Gründen. Es macht nämlich gar keinen Sinn, zuerst bei den Zusatzrenten zu sparen, dann beim "Karrierezuschlag" zu sparen, diese zu streichen: Das Ergebnis ist schlicht und einfach, dass diese Massnahmen nachher mit Ergänzungsleistungen abgefedert werden müssen, und das bedeutet nicht sparen, sondern das bedeutet nur eine Verlagerung der Kosten der IV - also vom Bund zu den Kantonen. Das kann ja nicht das Ziel Ihrer Anliegen sein.
Ich lade Sie also ein, auf diese Vorlage einzutreten und mit dieser Revision zu helfen, dass erstens die Betroffenen vermehrt im Erwerbsleben bleiben können, statt ausgegrenzt zu werden, und dass zweitens die Unternehmen ihren Teil dazu beitragen und einen Anreiz erhalten, der nicht nur verbaler Natur ist. Im Verbalen sind wir ja alle immer sehr gut, aber wenn es dann darum geht, wirklich konkrete Taten folgen zu lassen, zögern wir manchmal.
Apropos Finanzen: Zum Schluss muss natürlich auch dazu ein Wort gesagt werden. Da besteht Handlungsbedarf, das ist unbestritten, da ist der Handlungsbedarf sogar sehr gross. Die finanzielle Situation ist schlicht und einfach prekär: 8 Milliarden Franken Schulden, ausserdem müssen wir damit rechnen, dass jährlich 1,5 bis 2 Milliarden Franken [PAGE 594] dazukommen, bis die 5. IV-Revision in Kraft tritt. Das wird langsam zum Problem für die AHV. Ich bedaure es deshalb sehr, dass wir gleichzeitig mit dieser materiellen Revision nicht auch über die Finanzierungsvorlage sprechen und entscheiden. Denn machen Sie sich keine Illusionen: Auch wenn jetzt Morgenröte am Himmel aufscheint, auch wenn wir in den letzten zwei Jahren doch immerhin fast 20 Prozent weniger Neurenten hatten, so heisst das noch nicht, dass sich die finanzielle Situation definitiv oder auch nur mittelfristig entspannen wird. Wir müssen die IV auf jeden Fall sanieren; daran führt kein Weg vorbei. Denn der Rentenbestand, also die Zahl der Renten, die schon jetzt gesprochen sind, ist immer noch sehr viel höher als die Zahl der IV-Bezüger, die aus dem IV-System ausscheiden, weil sie eine AHV-Rente bekommen oder wieder eingegliedert werden können.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheitsanträge, die ich genannt habe, zu unterstützen.