Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-04
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-04
Wortprotokoll
Zuerst einmal haben Sie völlig Recht: Sie sind in einem Spezialgesetz frei bezüglich der Strafen, die Sie vorsehen, und wie Sie diese handhaben wollen. Nur etwas wäre falsch: Wenn Sie für eine Übertretung, die nach dem alten Gesetz mit Haft oder Busse bestraft wird, im neuen Gesetz etwas anderes, z. B. eine Freiheitsstrafe, hineinschreiben wollten, dann wäre es eine Strafverschärfung gegenüber dem, was Sie beschlossen haben.
"Haft oder Busse" bedeutet heute Busse, weil die Haft ja mit Tagessätzen in eine Geldstrafe umgewandelt wird. Wenn Sie von Anfang an gesagt hätten, dass Sie im Waffengesetz auch Übertretungen als Verbrechen bestrafen wollen, hätten Sie das machen können; ob dies im Gesamtgefüge des Strafrechtes gescheit wäre, ist eine andere Frage.