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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-06-04

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-04

Wortprotokoll

Zwei Dinge: Erstens geht es formell um die Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Als Zweites komme ich zum materiellen Aspekt.

In formeller Hinsicht, Frau Kollegin Fetz, bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass der Entwurf des Bundesrates hinsichtlich der Strafbestimmungen nicht mit dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, das auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, übereinstimmt. Wir werden jetzt als Erstes in formeller Hinsicht diese Übereinstimmung vornehmen. Wichtig ist jetzt, Frau Kollegin Fetz: Die neuen Standardstrafdrohungen von Zuchthaus, Gefängnis und Haft werden durch konkrete Zeitrahmen für Freiheitsstrafen ersetzt; das ist das eine. Das andere: Ebenso werden die Bussen - und das ist jetzt wichtig - mit Ausnahme der Übertretungsbussen durch Geldstrafen zu Tagessätzen ersetzt. Was wir hier gemacht haben, ist einzig und allein das: Wir haben jetzt die Strafbestimmungen, wie wir sie in der ersten Lesung verabschiedet haben, angepasst; nur das. Sie müssen sehen: Wir sind jetzt bei den Übertretungen, und bei den Übertretungen gibt es eben noch Bussen.

Jetzt komme ich zum Materiellen. Wir haben das in der ersten Lesung verabschiedet. Ich bin der Meinung, dass das nicht mehr zur Diskussion steht, weil sich der Nationalrat in materieller Hinsicht völlig dem angeschlossen hat, was wir beschlossen haben. Es ist eine rein formelle, terminologische Anpassung. Wir haben entschieden - und der Nationalrat hat sich dem angeschlossen -, im Übertretungsstrafrecht diese Sanktion vorzusehen. Also stellen Sie jetzt einen in materieller Hinsicht neuen Antrag. Ich bin der Meinung, dass wir das nicht mehr tun können. Die Bestimmung wird jetzt lediglich mit dem übergeordneten Recht in Übereinstimmung gebracht.

Deshalb ersuche ich Sie, den Antrag Fetz, der in materieller Hinsicht etwas Neues will, abzulehnen.