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preparatory:AB 74550

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-04

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, wie Ihre Kommission, festzuhalten. Der Entwurf des Bundesrates ist ein kohärentes System: Die Waffenhändler können während des ersten Jahres Waffen nur mit Einzelbewilligungen in die Schweiz einführen und erhalten bei Bewährung dann eine Generalbewilligung. Es ist eine Art Probezeit, wie man sie auch in Anstellungsverträgen festlegt. Ein Waffenhändler muss natürlich besondere Voraussetzungen erfüllen, weil er mit einem besonders gefährlichen Gegenstand handelt.

Darum bitten wir Sie, sowohl bei Artikel 24a als auch bei Artikel 24c an der Fassung des Bundesrates festzuhalten, wie es Ihre Kommission beantragt.