Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-06-04
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-04
Wortprotokoll
Alles in allem scheint mir die Stellungnahme des Bundesrates recht mutlos. Wir sprechen hier über ein Thema, bei dem sich die jugendlichen Handybenutzer - meist Knaben in noch sehr jungem Alter - total überfordern: Sie sehen sich Bilder an, deren Auswirkungen auf ihre Empfindungen sie gar nicht erfassen können - Kollege Schweiger hat eben in eindrücklichen Worten darauf hingewiesen. Um mit dabei zu sein, um dazuzugehören, lassen sie sich auf ein Thema ein, das sie psychisch total überfordert. Die Jugendlichen werden nach meiner Auffassung von den Anbietern solcher Bilder in schändlicher Art und Weise recht eigentlich missbraucht.
Auch als erwachsene Person kann ich dieser Art von Sexualitätsdarstellungen nichts abgewinnen. Als erwachsener Mensch kann ich aber ohne Gruppendruck entscheiden, ob ich mich auf diese Art von Bildern einlassen will oder nicht. Ganz anders die jugendlichen Handybenutzer: Da spielt einerseits die Neugierde mit, dann der Gruppendruck, mitzureden, und vor allem will man von den Kameraden nicht als Softy eingestuft werden. Mitzutun ist oft Ehrensache, gilt als cool und abgebrüht. Sicher ist es vor allem Sache der Eltern, ihre Kinder vor den Auswirkungen solcher Pornodarstellungen zu schützen, immer vorausgesetzt, dass sie überhaupt wissen, dass es diese Angebote gibt, und sich darum kümmern. Informierte Eltern können die Handys ihrer Kinder für Pornodarstellungen sperren lassen; damit ist aber noch lange nicht sichergestellt, dass diese Bilder nicht trotzdem bei ihren Kindern landen. Dies kann auf die verschiedensten Arten geschehen, ist es doch ein Leichtes, solche Bilder von den Kameraden auf die eigenen Handys zu überspielen oder diese Bilder eben auf den Handys anderer Schüler anzusehen.
So unangenehm mir Verbote grundsätzlich sind, denke ich, dass der Bundesrat zu früh resigniert. Er stellt fest: "Es ist festzuhalten, dass beim Umgang mit Pornografie ein absoluter Jugendschutz nicht gewährleistet und durchgesetzt werden kann." Dabei - so meine ich, Herr Bundesrat - können wir es nicht bewenden lassen. Wir sind hier in einem Bereich, wo nur Verbote helfen.
Der Bundesrat meint weiter: "Vielmehr wäre es unverhältnismässig, zum Zwecke des Jugendschutzes auch sämtlichen Erwachsenen den Zugang zu weicher Pornografie per se zu verunmöglichen." Mit Verlaub, der Zugang zu weicher Pornografie zur Erquickung Erwachsener, die solches gerne sehen, muss nicht auch noch per Handy gewährleistet sein!
In einem Punkt kann ich Kritik an diesem Vorstoss entgegennehmen: Tatsächlich ist die Motion mit dem Handy im Fokus zu eng gefasst. Nicht das Handy und der Betreiber von Handynetzen allein sind ins Visier zu nehmen, sondern jegliche, insbesondere die mobilen elektronischen Medien, welche ungeschützten Zugang zu allen möglichen Informations- bzw. Bildkanälen ermöglichen. Was wir diskutieren, ist nur ganz am Rande ein Branchenproblem, es ist in erster Linie ein gesellschaftliches Problem. Wir alle sind aufgerufen, in diesem Bereich bessere Lösungen als den Status quo zu untersuchen.
Ich teile die Meinung von Kollege Schweiger, dass es hier Sache des Gesetzgebers ist, einen Riegel vorzuschieben. Auch ich bitte Sie, aus den genannten Gründen die Motion anzunehmen.