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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-06-05

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-05

Wortprotokoll

Wir haben soeben bei Artikel 96 die beiden energiepolitischen Beschlüsse des Nationalrates gestrichen. Ich habe das auch mitgetragen, weil, wie bereits erwähnt wurde, im Energiegesetz mit der Einspeisevergütung bereits Beiträge an eine umweltverträgliche Energieproduktion vorgesehen sind und weil Beschleunigungen für das Bewilligungsverfahren im Raumplanungsgesetz angeschaut werden müssen. Die WAK hat der UREK bereits geschrieben und festgehalten, man solle sich dort darum kümmern, weil es in diesem Bereich tatsächlich sehr stossende Beispiele gibt.

In den Artikeln 106 und 107 geht es, wie bereits erwähnt, um Investitionskredite und nicht um Beiträge. Um es gleich einmal klarzustellen: Das Energiegesetz sieht keine Investitionskredite vor. Die Einspeisevergütung ist kein Investitionskredit, sondern dort bekommen Sie das Geld erst, wenn Sie bereits gebaut haben. Wie bekannt: Investitionskredite braucht man, um überhaupt etwas bauen zu können.

Ich glaube, es ist unbestritten, dass die Energieproduktion in der Landwirtschaft in Zukunft noch ein viel wichtigerer Einkommensbestandteil sein wird. Das war auch in unserer Kommission nicht bestritten. Der Landwirt als Energiewirt - ich bin überzeugt davon, dass die Energieproduktion in Zukunft eines der ganz wichtigen zusätzlichen Einkommen sein wird, die unsere Landwirte erzielen können. Es ist ja auch so, dass sich Landwirtschaftsbetriebe sehr gut für den Einbau von Solaranlagen, aber auch von Biogasanlagen und die Holznutzung eignen. Es macht Sinn, dass man diese Energieproduktion in den landwirtschaftlichen Betrieben aufnimmt.

Noch einmal: Die Produktion von erneuerbaren Energien wird auch für die Diversifizierung in der Landwirtschaft sehr wichtig sein. Wir erwarten ja von unseren Landwirten, dass sie innovative Lösungen finden, um ihr Einkommen zu verbessern.

Es ist klar, dass wir mit Buchstabe e, den wir hier einfügen, keine zusätzlichen Beträge sprechen. Es gibt also nichts Zusätzliches zur Einspeisevergütung. Wir wollen einfach sicher sein, dass die landwirtschaftlichen Betriebe Zugang zu Investitionskrediten für wichtige, zukunftsorientierte Investitionen haben. Wenn man jetzt sagt, das werde ohnehin schon gemacht, gemäss Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe c habe man ja die Möglichkeit, Investitionskredite für den landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich abzuholen, dann muss ich Ihnen einfach sagen: Das ist unter Umständen für die Energieproduktion zu eng gefasst. Es gibt Energieproduktionsmöglichkeiten, die unter Umständen nicht landwirtschaftlich und nicht landwirtschaftsnah sind. Ich erwähne hier ein Solardach; es wird umstritten sein, ob das noch landwirtschaftsnah sei. Es geht auch um die Geothermie, die durchaus auch auf einem landwirtschaftlichen Betrieb Sinn machen kann. Ich befürchte einfach, dass wir mit Buchstabe c diese Formen von Energieproduktion, die sinnvoll sind, nicht fassen werden.

Ich bitte Sie deshalb - es wurde auch in der Kommission gesagt -, dass wir der Klärung halber diesen Buchstaben e in die Artikel 106 und 107 aufnehmen und die Produktion von erneuerbaren Energien explizit erwähnen. Das Argument, Landwirte würden dann in Zukunft plötzlich ganze Windpärke, die keinen Bezug zur landwirtschaftlichen Produktion hätten, in ihren Landwirtschaftsbetrieben aufstellen, ist einfach falsch. Dagegen spricht das Raumplanungsgesetz. Es gibt also keine Windpärke in den landwirtschaftlichen Betrieben. Aber mit diesem zusätzlichen Buchstaben stellen wir sicher, dass auch in diesem wichtigen, zukunftsorientierten Bereich Investitionskredite zur Verfügung stehen werden. Es gibt kein zusätzliches Geld, aber wir stellen sicher, dass das Geld, das sinnvoll und nötig ist, auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird.