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Germann Hannes · Ständerat · 2007-06-05

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-05

Wortprotokoll

Der Nationalrat will mit den Absätzen 4 und 5 von Artikel 96 die Holz- und Biomassennutzung sowie die Nutzung von Solaranlagen im Landwirtschaftssektor fördern. Die Förderung soll über finanzielle Anreize erfolgen. Zudem sollen die Anliegen rasch bewilligt werden. Die zu langen Bewilligungszüge sind ein grosses Ärgernis.

Weil wir diese Bestimmung hier streichen werden, mache ich auf ein Schreiben unserer Kommission an die UREK aufmerksam. Hier halten wir fest: "Obwohl die Kommission in Artikel 96 Absätze 4 und 5 nicht der Version des Nationalrates gefolgt ist, hat sie mit Besorgnis Kenntnis genommen vom untolerierbar langwierigen Verfahren, mit welchem insbesondere Landwirte um eine Baubewilligung für Holz- und Biomasseanlagen sowie Solaranlagen ersuchen müssen. In Anbetracht der interessanten Zukunftsperspektiven, die erneuerbare Energien der Landwirtschaft bieten, ersucht Sie die WAK-SR zu prüfen, wie die Baubewilligungsverfahren für diese Anlagen beschleunigt werden könnten, dies natürlich nicht nur für Landwirte, sondern ganz allgemein. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Bewilligungsverfahren durch das kantonale Recht geregelt sind. Trotzdem ist sie der Ansicht, dass Lösungen auf nationaler Ebene zumindest in Erwägung gezogen werden sollten, sei dies im Rahmen der Vollzugsmassnahmen des kürzlich revidierten Energiegesetzes oder im Rahmen der anstehenden Revision des Raumplanungsgesetzes." So weit unser Anliegen, mit dem wir uns aber direkt an die zuständige Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie richten, um das zu beschleunigen.

Die Kommission ist der Meinung, dass es in der Landwirtschaft durchaus ein Energiepotenzial gibt. Mit der Einspeisevergütung im Energiegesetz und weiteren Massnahmen bestehen jedoch bereits Instrumente, um dieses Potenzial auszuschöpfen. Dafür stehen gemäss Energiegesetz rund 300 Millionen Franken zur Verfügung. Die Kommission findet zudem, dass die vom Nationalrat in den Absätzen 4 und 5 vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 96 nicht ins Landwirtschaftsgesetz gehört, und beantragt jeweils einstimmig die Streichung. Sie tut dies umso bewusster, als die vorgeschlagene Ergänzung erstens zu einer Verzerrung zwischen landwirtschaftlich-gewerblichen und privaten Investoren führen würde und zweitens durch diese Bestimmungen im Bundesgesetz die kantonalen Verfahren ausgehebelt würden.