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Maissen Theo · Ständerat · 2007-06-05

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-05

Wortprotokoll

Als seinerzeitiger Urheber dieser Diskussion erlaube ich mir, noch kurz etwas dazu zu sagen, obwohl die Argumente bekannt sind.

Was mich gestört hat, Herr Kommissionspräsident, ist, dass Sie von "minderwertiger" Schafwolle gesprochen haben. Selbstverständlich haben Sie bei einem Naturprodukt Teile, die gut, Teile, die weniger gut, und Teile, die schlecht sind. Da macht man eine Selektion. Ich empfehle Ihnen und Kollege Leuenberger, im Oktober nach Savognin zu gehen; dort findet jeweils ein Schafmarkt mit einem Markt für Wollprodukte statt. Dann sehen Sie, welche hervorragenden Produkte mit Schweizer Wolle hergestellt werden können. Wenn Kollege Leuenberger auch keine Schafwollsocken trägt, trägt er dann vielleicht bei der nächsten Erkältung einen wollenen Schal und merkt, wie wertvoll dieses Naturprodukt ist.

Es geht im Prinzip um einen lächerlichen Betrag: Bei rund 3,4 Milliarden Franken pro Jahr geht es um weniger als 0,2 Promille - nicht Prozent! -, und das ist längstens im Streubereich der Budgetierung. Vom Betrag her müssen wir also nicht diskutieren.

Worum geht es? Es geht wirklich um die Sicherstellung der Inlandwollverwertung, und wenn man verhindern will, dass die Wolle zur Verbrennung exportiert wird, muss man eben diese Unterstützung gewähren. Schafwolle ist eine wunderbare Naturfaser, und der Mensch hat es mit all seiner Weisheit noch nicht fertiggebracht, ein gleichwertiges Material zu schaffen. Dieses Produkt ist also von seiner Konstitution her einmalig; nur ist es leider, wie bereits gesagt worden ist, im heutigen Umfeld nicht konkurrenzfähig. Man kann nun schon sagen, die Alternative sei die Verbrennung; vielleicht wird das auch die Frau Bundesrätin noch sagen. Die Verbrennung ist aber keine Verwertung im Sinne des Umweltschutzgesetzes, sondern sie ist eine Vernichtung. Kollege Frick hat darauf hingewiesen, dass wir aufgrund der Umweltgesetzgebung die Verpflichtung haben, in einer bestimmten Priorität mit solchen Ressourcen umzugehen. Die erste Priorität im USG lautet, Abfälle zu verhindern. Die zweite Priorität lautet, sie wiederzuverwerten, und erst die dritte Priorität ist die Vernichtung. Nach meinem Dafürhalten sind wir auch nach der Bundesverfassung, in welcher die Nachhaltigkeit unserer Politik gefordert wird, verpflichtet, mit den vorhandenen Ressourcen sorgfältig umzugehen. Wenn wir ein Produkt haben, das anfällt, ob wir es nun wollen oder nicht, weil nämlich die Schafe gemäss Tierschutzgesetz geschoren werden müssen, sollen wir etwas Sinnvolles damit machen.

Wenn wir als Gesetzgeber Vorschriften im Umweltschutzgesetz und im Tierschutzgesetz machen, dann dürfen wir uns bei der Umsetzung dieser Vorschriften nicht in die Büsche schlagen, sondern müssen uns mit den Kosten befassen und einen entsprechenden Beitrag leisten.

Ich bitte Sie, im Sinne einer nachhaltigen und ökologischen Landwirtschaftspolitik auf der einen Seite und der Umsetzung der Umweltschutzgesetzgebung auf der anderen Seite kohärent zu sein und, wie es Herr Brändli gesagt hat, auf der Linie der bisherigen Beschlüsse zu bleiben. Ich bitte Sie daher, an unserem letzten Beschluss zu Artikel 51bis festzuhalten.