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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-06-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-06-05

Wortprotokoll

Ich möchte vor allem zuhanden des Amtlichen Bulletins noch ein paar Erklärungen abgeben, weil das im Nachhinein für die Anwendung dieses Artikels wichtig ist.

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich diese Klärung mittels Einfügung der Absätze 4 und 5. Es ist dann auch so, dass diese Bestimmung sich grundsätzlich auf die öffentlich-rechtlich geschützten Qualitätsbezeichnungen wie AOC oder Bio und auf solche für Berg- und Alpprodukte und für die besonders tierfreundlichen Tierhaltungsformen beschränkt.

Wir möchten hier aber auch ganz klar zum Ausdruck bringen, dass wir nicht beabsichtigen, in den Bereichen zu intervenieren, in denen sich ein privates Logo etabliert hat, z. B. im Knospenbereich. Hier haben wir die Situation, dass heute die Biosuisse im Bereich der biologischen Landwirtschaft die Bündelung der Kräfte in der Absatzförderung von biologischen Produkten garantiert. Hier sehen wir deshalb, auch wenn dieser Artikel jetzt von Ihnen verabschiedet wird, keinen Handlungsbedarf. Die Bezeichnung oder Entwicklung eines Logos durch den Bund hat nach unserer Auffassung auch immer in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen zu geschehen. Somit kann die subsidiäre Einwirkung des Bundes dazu beitragen, dass einheitliche Lösungen bestimmt werden; ein aktuelles Beispiel sind die AOC-Bestrebungen, wo der Bund auch als Moderator mitwirkt.

Ich bitte Sie somit, diesem Antrag zuzustimmen.