Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-06-05
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-05
Wortprotokoll
Sie haben wohl beachtet, dass wir hier jetzt ein Paket von Vorschlägen gemeinsam diskutieren; und Sie haben wohl beachtet, dass meine Minderheit II, die da etwas einsam daherkommt, darauf abzielt, es beim heutigen Zustand zu belassen. Was macht nämlich die Kommissionsmehrheit und in einem sehr eingeschränkten Rahmen auch die Minderheit I? Sie schafft ganz simpel und einfach einen neuen Subventionstatbestand. Sie will kleingewerblichen Betrieben zinslose, langfristige Investitionskredite gewähren. Ich muss Ihnen offen gestehen, es geht hier nicht, wie noch ausgeführt werden wird, um die sympathische Käserei in der Vehfreude oder meinetwegen im Schangnau; ich habe nichts gegen das Schangnau, wiewohl im 17. Jahrhundert ein Hans Bieri den Bauernführer Niklaus Leuenberger dem Landvogt zu Trachselwald verraten hat. Aber das ist Geschichte. Es geht mir heute darum, dass ordnungspolitisch - und dazu möchte ich die Ordnungspolitikerinnen und -politiker in diesem Saal hören - ein neuer Subventionstatbestand beschlossen wird. Über das Landwirtschaftsgesetz wird das Gewerbe in Förderungsmassnahmen einbezogen, die eigentlich der Landwirtschaft zugedacht sind. Das muss mir jemand erklären: Worin besteht der Sinn dieser Übung? Ich denke, es ist Herrn Lauri gelungen, die Vermutung klar zu schildern, dass mit diesem Paragrafen überhaupt erst kleingewerbliche Strukturen geschaffen werden, die an sich ökonomisch gar nicht lebensfähig sind und die wir dann ad infinitum unterstützen müssen. Die uns Nachfolgenden in diesem Saal werden dann eines Tages damit konfrontiert sein, einen Weg suchen zu müssen, wie man diesen Sündenfall wieder rückgängig machen könnte. Von daher wäre es gewiss sinnvoll, den Sündenfall gar nicht zu begehen. Das ist auch nachhaltige Politik, weil danach kein Fehler behoben werden muss.
Es gibt eine zweite Begründung, die mich sehr beschäftigt. Neben den Ordnungspolitikerinnen und -politikern möchte ich eigentlich auch die Verfassungsspezialistinnen und -spezialisten hören: Ich habe mir Rechenschaft gegeben, dass dieses Landwirtschaftsgesetz selbstverständlich auf Artikel 104 der Bundesverfassung, auf dem Landwirtschaftsartikel, beruht. Das ist alles in Ordnung. Aber dann lese ich und lese, und ich finde keine Verfassungsgrundlage, die uns die Möglichkeit gibt, mit diesem Landwirtschaftsartikel Gewerbeförderung zu betreiben. Das können wir drehen und wenden, wie wir wollen. Sie werden mich darauf aufmerksam machen, dass wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben und uns da selber einen gewissen Spielraum nehmen können. Aber ich möchte trotzdem darum bitten, nachdem wir uns hier auch als Verfassungshütende verstehen, dass man mir erklärt, wo die Verfassungsgrundlage zu diesem neuen Schritt - ich betone dies noch einmal - zu finden sein soll.
Schlussendlich - das ist banal und schon fast garstig - möchte ich auch gerne die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker hören, wiewohl es auch hier nicht um riesige Beträge geht; aber für mich als kleinen Mann sind Millionenbeträge immer grosse Beträge, und die müssen immer zuerst in die Kasse kommen, bevor sie verteilt werden können.
Mir ist aufgefallen, dass der Bundesrat in seinem Entwurf ursprünglich das geltende Recht übernommen und in Artikel 87 Absatz 2 stehen gelassen hat, dass die Massnahmen "gegenüber direkt betroffenen Gewerbebetrieben im unmittelbaren Einzugsgebiet wettbewerbsneutral zu gestalten" seien. Die Kommissionsmehrheit hat dann auf ihrem Sündenweg diesen Artikel wie folgt abgeändert: "Die Massnahmen sind im unmittelbaren Einzugsgebiet wettbewerbsneutral zu gestalten." Das Gewerbe wird schön aussen vor gelassen. Aber die Abgrenzungsfragen stellen sich. Die Abgrenzungsfragen sind nicht beantwortet, und die ganzen wettbewerbspolitischen Fragen sind auch nicht beantwortet. Es lässt sich jedenfalls leicht vermuten, dass jeder Schritt, den man in die Richtung der Erteilung von Investitionskrediten an gewerbliche Kleinbetriebe macht, nach mehr ruft. Es gibt immer eine Grenze, und diese Grenze ist immer willkürlich: Jenseits der Grenze ist immer jemand, der mit einem gewissen Recht und einem gewissen moralischen Anspruch geltend machen kann, es sei unfair und unbillig, dass man die Grenze just vor seinem Garten ziehe.
Insofern möchte ich Sie auch warnen, hier einen Weg zu beschreiten, der uns nur Schwierigkeiten bereiten wird, der auch nicht in dem Sinne innovativ ist, dass man die innovativen gewerblichen Unternehmungen fördern würde. Ich weiss, dass man aus Kommissionsprotokollen nicht zitieren darf, aber ich habe in der Kommission beispielsweise gehört, wenn wir einen Teil des verarbeitenden Gewerbes begünstigen würden, würden wir den Wettbewerb für die anderen Betriebe, die wir nicht begünstigen würden, verschlechtern - und das seien die erfolgreichen am Markt. Das ist eine Aussage, die in der Kommission so gefallen ist und der ich mich eigentlich voll und ganz anschliesse. Es ist auch ausgeführt worden, dass sich mit dieser Massnahme immer neue Abgrenzungsfragen stellen. Das ist vielleicht auch eine gewisse Schwäche des Antrages der Minderheit I (Lauri), der immerhin das Verdienst hat, sich eher in der Mitte zu befinden, eine gewisse Einschränkung vorzunehmen und eine kleinere Giesskanne zu wählen, mit der da über das Land der Eidgenossen, über die Eidgenossenschaft, ausgegossen werden soll.
So hat denn auch die Kommission am Schluss, das sei hier doch auch noch erwähnt, wie folgt beschlossen: 5 Stimmen entfielen auf die Lösung der Kommissionsmehrheit, 3 [PAGE 343] Stimmen entfielen auf meinen Ablehnungsantrag - Belassen beim Status quo -, und 3 Kommissionsmitglieder haben sich tapfer der Stimme enthalten. Bei Volksabstimmungen würden sich diese drei am Schluss auf die Seite der Neinstimmenden bewegen. Ich nehme an, dass im Vorfeld eidgenössischer Wahlen das Verhalten hierin etwas anders sein wird.
Ich will es gesagt haben: Hüten wir uns im Schangnau, was wir hier anstellen. Es könnte sein, dass aus dieser Käserei der Vehfreude dann ein langer Leidensweg würde, und dies nicht nur für die eidgenössische Politik, sondern auch für die Direktbetroffenen, denen man Hoffnungen macht, die sich dann eines Tages ökonomisch als Seifenblase erweisen könnten.
Ich bitte Sie, hier keinen neuen Subventionstatbestand zu schaffen und es beim geltenden Recht zu belassen. Landwirtschaftsförderung ist angesagt, und die Gewerbeförderung steht hier nicht im Vordergrund.