Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-06
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-06
Wortprotokoll
Seit dem 1. Januar 2007 ist die Fusion von Bundesgericht und Eidgenössischem Versicherungsgericht vollzogen. Für das Jahr 2006 haben wir zwar noch eigene Geschäftsberichte des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes und des Bundesgerichtes in Lausanne vorliegen. Die Subkommission Gerichte der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte besprach jedoch die beiden Geschäftsberichte am 23. Mai mit der Verwaltungskommission des neuorganisierten Bundesgerichtes in Lausanne. An dieser Aussprache nahm auch die bisherige Präsidentin des EVG, die heute Mitglied der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes ist, teil.
Das Bundesgericht musste sich im Jahre 2006 stark mit sich selber beschäftigen. Da die Fusion von Bundesgericht und Eidgenössischem Versicherungsgericht sowie die Inkraftsetzung der neuen Gesetzgebung vorzubereiten waren, hatte das Bundesgericht auch entsprechende Verordnungen zu erlassen, u. a. das Reglement für das Bundesgericht und das Reglement betreffend die Aufsicht über die erstinstanzlichen Gerichte sowie Änderungen in der Personalverordnung. Die Neuorganisation des fusionierten Bundesgerichtes wurde intensiv und zeitgerecht vorbereitet. Der Übergang klappte in organisatorischer Hinsicht relativ reibungslos.
Das Bundesgericht besteht neu aus sieben Abteilungen, wovon zwei Abteilungen für das Sozialrecht dem bisherigen EVG entsprechen und weiterhin in Luzern situiert sind. Gemäss Beschluss des Parlamentes wird das Bundesgericht neu 38 Richterinnen und Richter umfassen. Zurzeit sind noch 39 Richterinnen und Richter tätig, wobei die nächste vakante Stelle nicht mehr besetzt werden soll. Die Abteilungen sind wie folgt zusammengesetzt: Die erste öffentlich-rechtliche Abteilung in Lausanne ist mit sechs Richtern besetzt, die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung in Lausanne mit sechs Richtern, die erste zivilrechtliche Abteilung in Lausanne mit fünf Richtern, die zweite zivilrechtliche Abteilung in Lausanne mit sechs Richtern und die strafrechtliche Abteilung in Lausanne mit sechs Richtern. In Luzern ist die erste sozialrechtliche Abteilung mit fünf Richtern und die zweite sozialrechtliche Abteilung mit ebenfalls fünf Richtern besetzt.
Aus der Sicht des Bundesgerichtes in Lausanne funktioniert die Arbeit der nun fusionierten Gerichte sehr befriedigend. Auch die bisherige Präsidentin des EVG, die nun als Vizepräsidentin des vereinigten Bundesgerichtes am Standort Luzern tätig ist, erklärte, dass der Übergang in organisatorischer Hinsicht relativ gut geklappt habe, ja gar reibungslos. Der neuen Verwaltungskommission sei jedoch bewusst, dass noch einiges unternommen werden müsse, damit die Vereinigung der beiden Gerichte tatsächlich auch gelebt werde. Inzwischen zeige sich auch, dass sich das EVG, das zum luzernischen Standort des Bundesgerichtes mutiert sei, neu finden müsse. Weil das Gericht seine Selbstständigkeit aufgegeben habe, ergäben sich weitreichende Folgen. Früher habe es in Luzern eine einheitliche Struktur für Rechtsprechung und administrative Führung gegeben. Diese falle heute auseinander, da es für die Führung und für die Rechtsprechung nun eigene Gremien gebe. Neu sind die Chefs der administrativen Bereiche - Informatik, Bibliothek, Finanzen und Dokumentation - in Lausanne angesiedelt. Am Standort Luzern gibt es, soweit nötig, noch Fachvertreter, die aber den Fach- bzw. Dienstchefs in Lausanne untergeordnet sind.
Bezüglich der Geschäftslast verzeichnete das Bundesgericht für das Jahr 2006 eine erneute Zunahme; Sie ersehen dies aus dem Geschäftsbericht. Die Erledigungsquote konnte mit der Zunahme der Fälle sozusagen nicht Schritt halten, sodass Ende Jahr etwas mehr Pendenzen zu verzeichnen waren. Diese Entwicklung beurteilt das Gericht als noch nicht besorgniserregend. Man hofft, dass sich die neue Gesetzgebung - das heisst das neue Bundesgerichtsgesetz, das erst Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist - positiv auswirken wird. Ob sich diese Hoffnung bestätigen wird, kann aber zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.
Es ist auffallend, dass in Lausanne seit Jahren überproportional viele französischsprachige Beschwerden eingehen. Daher sind in Lausanne überproportional mehr französischsprachige Richterinnen und Richter tätig,; denn nur so ist es möglich, die französischsprachigen Geschäfte zeitgerecht zu erledigen. Auf die Frage, warum die Anzahl der [PAGE 385] französischsprachigen Beschwerden nicht mit dem proportionalen Anteil der französischen Sprache in der Bevölkerung übereinstimme, konnte uns das Bundesgericht keine konkrete Antwort geben.
Zur Informatik: Wichtigste Themen in den Aussprachen mit dem Bundesgericht waren die Informatik am Bundesgericht und das nicht bereinigte Verhältnis zum Bundesverwaltungsgericht. Die Dringlichkeit einer Lösung des Konfliktes zwischen Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht bestätigte sich bei den Besuchen der Subkommission in Lausanne, aber auch beim Dienststellenbesuch beim Bundesverwaltungsgericht. In der Aussprache im Plenum der beiden GPK, wo uns die Vertreter des Bundesgerichtes Rede und Antwort standen, zeigte sich, dass es dringend notwendig ist, für das IT-Problem eine tragfähige Lösung zu finden, die von der heutigen, unguten Situation wegführt. Die GPK haben daher beschlossen, gemeinsam mit den Finanzkommissionen eine Arbeitsgruppe "IT am Bundesgericht" zu bilden. Sie besteht aus je einem Mitglied beider Subkommissionen Gerichte und der GPK und je einem Mitglied beider für das Budget der Gerichte zuständigen Subkommissionen der Finanzkommissionen. Denn allfällige Entscheide der Gerichte bezüglich des weiteren Vorgehens bei der Informatik sind auch in starkem Masse finanzrelevant. Daher war es seitens der GPK ein Anliegen, dass sich vor allem auch die Finanzkommission der Sache annimmt, bevor im IT-Bereich am Bundesgericht bzw. am Bundesverwaltungsgericht weitere Investitionen gemacht werden. Um in der Informatikangelegenheit die auf die Dauer richtige Lösung zu finden, wird nun das bereits angekündigte Audit durchgeführt. Das Pflichtenheft für dieses Audit ist im Entwurf ausgearbeitet.
Aus der Sicht des Parlamentes ist es wichtig, dass sich die gemeinsame Arbeitsgruppe von GPK und Finanzkommissionen mit dem Pflichtenheft für das Audit auseinandersetzt, dies insbesondere hinsichtlich der Synergien und der Einsparmöglichkeiten. Es ist zu hoffen, dass erste Resultate dieses Audits bereits im Verlaufe dieses Jahres vorliegen.
Zum besonderen Geschäftsbericht des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes: Dem Parlament wird dieses Jahr der Geschäftsbericht des EVG - das, wie bereits erwähnt, seit Anfang Jahr mit dem Bundesgericht fusioniert ist - letztmals vorgelegt. Neben der Vorbereitung der Fusion mit dem Bundesgericht war das Geschäftsjahr 2006 am EVG von der Anwendung des neuen Verfahrensrechtes und vom Inkrafttreten der Revision des IV-Gesetzes zur Straffung des Verfahrens geprägt. Mit diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen wurde für Streitigkeiten über Leistungen der IV eine moderate Kostenpflicht eingeführt und die Überprüfungsbefugnis eingeschränkt.
Zum Geschäftsgang: Am EVG in Luzern wurde letztes Jahr eine Zunahme der Geschäftslast verzeichnet. Die hohe Zahl der erledigten Geschäfte vermochte mit den Eingängen leider nicht Schritt zu halten, sodass die Pendenzen anstiegen, und zwar um 7,5 Prozent auf 1876 Fälle. Die mittlere Prozessdauer stieg entsprechend um 0,7 Monate auf 9 Monate. Diese Pendenzenzahl ist für den Sozialversicherungsbereich als hoch zu bezeichnen, weil viele Beschwerden dringlich behandelt werden müssen. Das EVG konnte allerdings auch seine Erledigungsquote steigern.
Die Präsidentin des EVG erklärte, ein Wermutstropfen für Luzern sei der Entscheid des Gesamtgerichtes gewesen, dass aufgrund der Reduktion der Richterzahl um drei Stellen am grösseren Gericht in Lausanne eine und am kleineren Gericht in Luzern zwei Stellen abgebaut werden sollten. Eine der beiden sozialrechtlichen Abteilungen besteht demnach dann nur noch aus vier Mitgliedern. Die Viererabteilung wird nicht mehr in der Lage sein, die Grundsatzentscheide in ihrem Zuständigkeitsbereich aus eigenen Kräften zu fällen, sie muss Aushilfen von Lausanne in Anspruch nehmen. Die Verwaltungskommission gab jedoch die Zusicherung ab, dass für diese Problematik eine Lösung gefunden werden könne.
Der Bestand der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber am EVG ist gleich geblieben. Es gibt aber einen Unterschied zwischen Lausanne und Luzern: In Lausanne kommen auf einen Bundesrichter drei Gerichtsschreiber, in Luzern deren vier.
Dies zum letzten Jahresbericht des EVG.
Noch etwas zum Geschäftsbericht des Bundesstrafgerichtes 2006: Der Geschäftsbericht des Bundesstrafgerichtes wurde zum letzten Mal direkt von den Geschäftsprüfungskommissionen behandelt, denn die administrative Aufsicht über die Geschäftsführung des Bundesstrafgerichtes obliegt seit Anfang 2007 dem Bundesgericht. Künftig wird das Bundesstrafgericht seinen Geschäftsbericht zuhanden der Bundesversammlung dem Bundesgericht unterbreiten, und die Subkommissionen Gerichte behandeln diesen ab 2008 anlässlich ihrer jeweiligen Besuche beim Bundesgericht.
Hier sei nur nebenbei etwas bezüglich der Ausgestaltung des kommenden Geschäftsberichtes des Bundesgerichtes bemerkt - das war nämlich ein Thema -: In der Aussprache mit dem Bundesgericht über die künftige Form und Gestaltung des Geschäftsberichtes wiesen die Geschäftsprüfungskommissionen darauf hin, dass der Geschäftsbericht ein Arbeitsinstrument bleiben solle, und appellierten bezüglich der Aufmachung an das Bundesgericht, dass man bei der Schlichtheit bleiben solle. Auf grossen Glanz und Farbe könne durchaus verzichtet werden.
Nun zurück zum Bundesstrafgericht: Mit dem Bundesstrafgericht wurde vor allem der weitere Aufbau des Gerichtes besprochen, das Projekt EffVor 2 und dessen Einfluss auf die Tätigkeit des Bundesstrafgerichtes, die Aufsicht des Bundesstrafgerichtes über die Bundesanwaltschaft und das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt, aber andererseits auch die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte. Schliesslich liessen wir uns auch die ganze Problematik der IT-Infrastruktur aus der Sicht des Bundesstrafgerichtes erläutern.
Als Fazit für Ende 2006 hat der Präsident des Bundesstrafgerichtes unter anderem Folgendes ausgeführt: Das Gericht habe wichtige Schritte in die richtige Richtung machen können, das gelte sowohl für die Rechtsprechung, bei der man nun drei Jahre eine Praxis habe etablieren können, als auch für die organisatorischen Abläufe, die sich mittlerweile gut eingespielt hätten. Die Dreisprachigkeit bilde nach wie vor eine grosse Herausforderung beim Bundesstrafgericht. Es wurde betont, die Betriebsgrösse von 45 Personen sei und bleibe in diesem Zusammenhang kritisch. Sorgen bereite dem Gericht derzeit insbesondere der Umgang mit der französischen Sprache. Zwar könnten französischsprachige Richter sowohl in der Rechtshilfe als auch in der Strafkammer eingesetzt werden, aber das Problem bestehe darin, die zeitlichen Herausforderungen mit dem Anspruch auf eine angemessene Repräsentanz der französischen Sprache unter einen Hut zu bringen.
Dies zum Bundesstrafgericht.
Abschliessend bitte ich Sie, auf den Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes, des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes im Jahre 2006 einzutreten und diesen zu genehmigen.