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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-06-07

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Ich bin mit der Minderheit davon überzeugt, dass der Nationalrat mit seiner Beifügung "und berücksichtigt dabei insbesondere die Interessen des Finanzplatzes Schweiz" dieser neu zu schaffenden Aufsichtsbehörde einen Bärendienst sondergleichen erwiesen hat, weil sie sich im internationalen Kontext dann immer den Verdacht gefallen lassen muss, sie sei nicht eine unparteiische Aufsicht, sondern praktisch der verlängerte Arm des Finanzplatzes Schweiz.

Ich weiss, dass es nicht angeht, aus den Protokollen der Kommission zu zitieren. Aber ich will mir in allgemeinster Form immerhin den Hinweis erlauben, dass sich der amtierende Präsident der Eidgenössischen Bankenkommission in sehr abgewogenen, vorsichtigen Formulierungen etwa dahingehend geäussert hat, diese Beifügung des Nationalrates gehe etwas weit. Er hat darauf hingewiesen, dass die zweckmässigen Formulierungen in Artikel 7 bei den Regulierungsgrundsätzen durchwegs gefunden worden sind und dass die Regulierungsgrundsätze, wie sie in Artikel 7 enthalten sind, eigentlich vollständig festhalten, was dieses Aufsichtsgremium tun soll. [PAGE 410]

Es geht mir nicht darum, zu sagen, dass die Interessen des Finanzplatzes Schweiz etwas seien, was nicht zu berücksichtigen sei. Aber das ist auf anderem Wege einzubringen und ganz sicher nicht als Aufgabe einer Aufsichtsbehörde im Gesetz festzuhalten. Es steht zwar in Absatz 2, bei ihren internationalen Aufgaben habe sie diese Interessen zu berücksichtigen. Ich habe die Botschaft zur Hand genommen und dort auf Seite 2860 gelesen, worin diese internationalen Aufgaben bestehen. Es ist hier namentlich die Einsitznahme in verschiedenen internationalen Organisationen erwähnt, z. B. im Internationalen Verband der Versicherungsaufsichtsbehörden usw. Sie müssen sich nun Folgendes vorstellen: Der Schweizer Vertreter bzw. die Schweizer Vertreterin kommt nun in diesen internationalen Kontext und muss sich von den Partnerinnen und Partnern praktisch den ständigen Verdacht gefallen lassen, das sei ja gar keine neutrale Aufsichtsbehörde, sondern die Interessenvertretung der Schweiz. Es ist denn auch in der Kommission ausgeführt worden, dass diese Beifügung des Nationalrates in internationalen Gremien eher scheel aufgenommen werden könnte.

Ich bitte Sie dringend, bei der ausgewogenen, klugen Formulierung des Bundesrates zu bleiben und dabei in Betracht zu ziehen, dass im nachfolgenden Artikel 7 die Regulierungsgrundsätze ja klar festhalten, wie da vorzugehen ist. Damit können wir ruhig auf den Zusatz des Nationalrates verzichten, es geht nichts verloren.

Ich erlaube mir noch den Hinweis, dass in der Kommission die Mehrheit mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung obsiegt hat, und ich will die Vermutung nicht unterdrücken, dass bei voller Kommissionspräsenz der Bundesrat mit seiner Formulierung eine Mehrheit gefunden hätte.

Ich bitte Sie also, bei Absatz 2 der Minderheit - gemäss Entwurf des Bundesrates - zuzustimmen.