Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-07
Wortprotokoll
Der Kommissionspräsident hat die Vorlage sehr gut präsentiert. Ich möchte zuhanden der Materialien sagen, dass ich seiner Präsentation nichts beizufügen habe. Es ist so, wie er es geschildert hat.
Wenn ich jetzt noch drei Bemerkungen beifüge, so deshalb, weil diese Finanzmarktaufsichtsreform dem Bundesrat ein grosses Anliegen ist und weil ich Sie ermuntern möchte, diese Gesetzgebung durchzuziehen und im Sinne der Anträge und Beschlüsse von Bundesrat, Nationalrat und Ihrer Kommission zu entscheiden. Denn ich glaube, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind, auf einem Weg, den zu beschreiten auch nötig ist. Diese Bemerkungen gehen in drei Richtungen.
1. Ich möchte, in Verdeutlichung dessen, was der Kommissionspräsident gesagt hat, noch einmal darauf hinweisen, dass wir hier in erster Linie eine neue Aufsichtsbehörde schaffen, eine Aufsichtsbehörde, die im Finanzplatz Schweiz eine wichtige Aufgabe zu erfüllen hat. Dieser Finanzplatz Schweiz, das wurde gesagt, ist vom Volumen her sehr bedeutend. Es werden am Standort Schweiz etwa 4500 Milliarden Franken - Sie haben richtig gehört: 4500 Milliarden Franken - verwaltet. Das ist ein abstrakt grosser Betrag, und hinter diesem Betrag stehen unsere Grossbanken, stehen unsere Privatbanken, stehen die Kantonal- und die Regionalbanken und stehen Abertausende von Finanzintermediären. Diese gilt es zu beaufsichtigen.
Ursprünglich hat man ein grosses Gewicht auf die Allfinanzstrategie gelegt, welche vor einigen Jahren im Verbund von Banken und Versicherungen als eine zukunftsgerichtete Finanzstrategie betrachtet wurde, dann aber mit der Zeit an Aktualität verloren hat. Was die Konglomerate betrifft, so ist eine Rückwärtsbewegung feststellbar. Was hingegen die Produkte betrifft, so haben sich Allfinanzprodukte alleweil durchgesetzt. In Zukunft werden sie erst recht eine grosse Rolle spielen, sodass die ursprüngliche Annahme über dieses Geschäft immer noch gilt.
2. Wir haben eine Aufsichtsbehörde zu schaffen, und diese hat über die Einhaltung von sieben Gesetzen zu wachen. Sie finden die sieben Gesetze in Artikel 1 der Vorlage 1 angeführt. Es handelt sich um das Pfandbriefgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Anlagefondsgesetz, das Bankengesetz, das Geldwäschereigesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Börsengesetz.
Wenn wir von einer Verstärkung der Finanzmarktaufsicht reden, müssen wir zwei Dinge auseinanderhalten: Mit der Vorlage 1, nämlich mit der Einrichtung dieser Behörde, schaffen wir in erster Linie die institutionellen Voraussetzungen. Mit der Vorlage 2 kommt aus aktuellem Anlass auch noch eine Revision eines dieser sieben Gesetze hinzu. Ich glaube, wir sollten hier der geistigen Klarheit zum Durchbruch verhelfen und die beiden Dinge nicht zu sehr vermischen. Die Reputation des Finanzmarktes hängt eben von beidem ab: von der Gesetzgebung, von der Frage, wie griffig die sieben Gesetze sind, wie gut sie an die jeweiligen Entwicklungen angepasst werden können, aber natürlich auch von den Behörden, welche diese Gesetze anzuwenden haben.
3. Es ist schon seit einigen Jahren so, dass auf den internationalen Finanzmärkten ungeheure Mengen an liquiden Mitteln vorhanden sind. Es ist sehr viel Kapital vorhanden, und die Besitzer dieses Kapitals sind zum Teil anlagewillig. Jetzt [PAGE 408] werden Gelegenheiten gesucht, "opportunities". Das führt dazu, dass solche Gelder sich Plätze suchen, die bisher eigentlich als gesichert galten, weil sie in Branchen ruhten, die man noch nicht oder weniger als Subjekte der Finanzmärkte betrachtet hat. Aber jetzt hat das geändert. Das führt zu einem Spannungsfeld zwischen anlagesuchenden Mitteln, die sich in den Finanzmärkten - und ein Markt besteht immer aus Angebot und Nachfrage - und den Bedürfnissen von etablierten Unternehmen bewegen. Da geht es jetzt darum, "le juste milieu" zu finden, indem man auf der einen Seite die Märkte nicht abwürgt, ihnen auch Freiräume lässt, und auf der anderen Seite den Unternehmen eine grosse Gewissheit vermittelt für den Fall, dass sie Ziel, dass sie Target von solchen anlagesuchenden Mitteln sind.
Das geschieht einmal durch die Meldeschwellen; sie sind derzeit in der Schweiz bei 5 Prozent. Es geschieht aber natürlich auch durch Massnahmen der Unternehmen selber. Wenn die Unternehmen gute Aktienkurse haben, sind sie weniger leicht Beute, als wenn sie sich in schwierigen Situationen befinden. Deshalb gehören eben nicht nur Massnahmen der Finanzmarktregelung dazu, sondern es braucht selbstverständlich auch eigene Massnahmen der Unternehmen, die sich in diesen Märkten bewegen müssen. Deshalb haben wir heute hier eine zweite Vorlage, nämlich die Anpassung im Börsengesetz - dies aufgrund aktueller Entwicklungen -, die sich in diesem Spannungsfeld drin bewegt.
Nun sind einige Fälle auch hier in der Eintretensdebatte thematisiert worden, auf die ich im Detail nicht eingehen möchte. Ich möchte Sie lediglich darauf hinweisen, dass die Eidgenössische Bankenkommission ihrerseits eine Anpassung der Verordnung ins Auge gefasst hat, dass sie in einzelnen Fällen aktiv geworden ist, dass sie ihrerseits diese Fälle aufnimmt, und nach Massgabe dessen, wie sich diese Fälle entwickeln, werden sie dann auch zu behandeln sein. Das mag am Ende im Finanzdepartement ankommen, und dann werden wir je nachdem gezwungen sein, die entsprechenden, heute zur Verfügung stehenden Verfahren anzuwenden.
Ich muss aber noch vor einer Illusion warnen. Es wurde gesagt, England habe hier eine absolut vorbildliche Situation. Das sieht so aus, aber in der Wirklichkeit ist es nicht so. Wir hatten kürzlich eine Publikation in einer Schweizer Zeitung, wir sind diesen Hintergründen dann vom Departement aus auch noch etwas nachgegangen, und ich muss Ihnen sagen: Die Sicherheit, die man hier von England her predigt und die wir anstreben sollten, gibt es so nicht. Ich behaupte, wenn wir jetzt gemeinsam eine vernünftige Revision des Börsengesetzes durchbringen, haben wir mindestens die gleich guten Voraussetzungen wie andere Länder, die uns jetzt gewissermassen als Vorbilder vor die Nase gehalten werden. Denn Kapitalien sind wie Wasser. Wenn es irgendwo eine Ritze gibt, fliessen sie hinein. Das ist das Problem, das alle Finanzmärkte haben. Das ist das Problem, mit dem auch die Unternehmen konfrontiert sind. Nur wenn man auf beiden Seiten vorsichtig ist und nur wenn man die Massnahmen zusammenführt und dieses Spannungsfeld erkennt, kommt man zu wirksamen Lösungen, die dann letztlich eben auch die Reputation, den guten Ruf, des Finanzplatzes ausmachen. Der schweizerische Finanzplatz hat einen guten Ruf, ich erinnere Sie insbesondere auch an die Art und Weise, wie wir mit der Gesetzgebung im Geldwäschereibereich umgehen. Die Schweiz war von Anfang an international massgebend an diesen Gesetzgebungen beteiligt. Wir werden demnächst mit der Fortentwicklung der Geldwäschereigesetzgebung nach den FATF-Empfehlungen an Sie gelangen und auch dieses System weiterentwickeln. Ich glaube, es ist absolut zentral, dass wir den guten Ruf des Finanzplatzes Schweiz aufrechterhalten. Eine der zentralen Massnahmen ist eben jetzt die Schaffung einer Aufsichtsbehörde, und weiter sind es die Anpassungen der sieben Gesetze, dort, wo sich jeweils ein Anpassungsbedarf ergibt, wie jetzt hier im Börsengesetz.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf beide Vorlagen einzutreten und sie gemäss den Anträgen Ihrer Kommission zu behandeln.