Germann Hannes · Ständerat · 2007-06-07
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-07
Wortprotokoll
Ab Artikel 44 Finmag folgen einige Artikel mit Anpassungen an das neue Sanktionensystem des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches. Der neue, tiefgreifend veränderte Allgemeine Teil ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten, also nach Erstellen der Botschaft. Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches sieht ein neues Sanktionensystem vor. Mit der Einführung dieses Systems wurden sämtliche Strafbestimmungen im Besonderen Teil des StGB angepasst. Betroffen sind auch die Strafbestimmungen in über 60 anderen Bundesgesetzen, also im sogenannten Nebenstrafrecht, wie zum Beispiel dem Finanzmarktrecht. Die Anpassungsarbeiten sind im Gange; im Bereich des Finanzmarktrechtes erfolgen sie im Rahmen der Finmag-Vorlage, soweit es bereits in der bundesrätlichen Botschaft angekündigt worden ist.
Die Umsetzung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (AT StGB) bei den Finmag-Strafbestimmungen geschieht nach folgendem System: Für Vergehen beträgt die Strafandrohung bei Vorsatz neu Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Die Geldstrafe liegt damit etwa in derselben Höhe wie im ursprünglichen bundesrätlichen Entwurf, nämlich bei 360 Tagessätzen zu je höchstens 3000 Franken, was rechnerisch 1,08 Millionen Franken entspricht. Im Wiederholungsfall innert fünf Jahren nach der rechtskräftigen Verurteilung beträgt die Geldstrafe mindestens 45 Tagessätze. Bei Übertretungen hingegen ergibt sich kein Anpassungsbedarf; die angedrohten Bussen sind dieselben geblieben.
Die Kommission beantragt Ihnen, sich diesen Anpassungen an das Sanktionensystem des neuen AT StGB anzuschliessen. Das wurde mit 8 zu 3 Stimmen entschieden; eine Minderheit, die sich jetzt aber nicht mehr einbringt, war der Meinung, man könne im Nebenstrafrecht auch abweichende Lösungen treffen. Wir haben aber entschieden, uns dem neuen AT StGB anzuschliessen.
Analog dazu haben wir die Artikel 45, 46 sowie noch mehrere Artikel - ich werde darauf verweisen - an das Sanktionenregime des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches angeglichen.