Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-07
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-07
Wortprotokoll
Es ist eine allgemeine Bemerkung, die ich anbringe. An sich hätte ich sie bereits bei Artikel 44 auf Seite 25 der Fahne anbringen können, bin aber als Präsident der Kommission für Rechtsfragen dann abgelenkt worden. Aber gerade in dieser Funktion möchte ich Sie auf etwas aufmerksam machen. Sie haben auf Seite 25 der Fahne - und das zieht sich dann bei allen diesen Gesetzesänderungen durch - auf der linken Seite die Strafbestimmungen, welche der Bundesrat uns seinerzeit in seinem Entwurf vorgeschlagen hat. Auf der anderen Seite steht der Antrag der Kommission.
Nach dem Entwurf, der sich auf das bisherige Strafrecht bezieht, ist es so, dass die Strafdrohung bei Vorsatz Gefängnis oder Busse bis zu 1 Million Franken lautet, und bei Fahrlässigkeit besteht sie in einer Busse von 250 000 Franken. Der Antrag der Kommission sieht dann beim vorsätzlichen Handeln als Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Was bedeutet dies? Bei einer erstmaligen Tat kann sich der Täter oder die Täterin darauf berufen, den bedingten Strafvollzug zu erhalten, wenn vorher nichts passiert ist und man eine gute Prognose ausstellen kann. Die Täterin oder der Täter hat Anspruch auf den bedingten Strafvollzug. Das heisst dann konkret: Die Freiheitsstrafe wird nicht vollzogen, sondern aufgeschoben, und die Geldstrafe wird grundsätzlich auch bedingt erteilt, also muss er nicht zahlen.
Es gibt zwar die Möglichkeit, dass die Hälfte der Geldstrafe unbedingt ausgesprochen wird. Konkret heisst das dann, dass beim erstmaligen Vergehen kein Vollzug der Freiheitsstrafe geschieht. Der Vollzug der Geldstrafe geschieht nur zu einem Teil. Maximal könnte bei einer Höchststrafe die unbedingte Geldstrafe mit rund 500 000 Franken ausgefällt werden.
Die Frage stellt sich, ob dieses Sanktionssystem genügend ist, um auch eine genügende Präventionswirkung zu haben. Genügen die bedingt ausgesprochenen Strafen zur Abschreckung? Oder führt es nicht zur Mentalität: "Das erste Mal passiert mir ja nichts, also versuche ich es"? Daher bitte ich den Nationalrat, diese neue Sanktionsbestimmungen im Finmag und auch bei den anderen geänderten Gesetzen nochmals zu überprüfen.