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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-06-11

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Vielen Dank. Ich frage mich jetzt, ob ich noch reden soll und ob dann der Applaus auch noch so wie jetzt wäre; aber ich sage jetzt trotzdem noch etwas zu dieser Vorlage.

Ich glaube, wir sind uns im Grundsatz alle einig. Es geht um die Erhaltung und Förderung einer möglichst vielfältigen Information durch die Regional- und Lokalpresse. Wir sind uns auch einig, dass die Förderung durch die Preisgestaltung bei der Beförderung durch die Post erfolgen soll. Nur pro memoria möchte ich darauf hinweisen, dass die primäre Verantwortung für die Erhaltung einer möglichst vielfältigen Information durch die Regional- und Lokalpresse natürlich bei den Verantwortlichen dieser Presseerzeugnisse selber liegt. Man mag der Vorlage des Nationalrates den Vorwurf machen, sie fördere mit der Giesskanne. Insbesondere erscheint auch die Frage berechtigt, ob auch Gesellschaften wie Migros, Coop und Ringier von der Förderung profitieren sollen. Das war ja dann auch der Grund, weshalb die SPK nach einer neuen Lösung gesucht hat. Doch auch dieser Lösung haften Mängel an - und ich meine Mängel, die nicht einfach hingenommen werden können.

Ein wesentlicher Mangel, Herr Kollege Briner hat es soeben gesagt, besteht meines Erachtens im Ausschluss von Zeitungen, welche in einem Kopfblattsystem erscheinen. Es handelt sich um Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe i gemäss der Kommission des Ständerates. Ganz abgesehen davon, dass der Begriff "Kopfblattsystem" unklar und unbestimmt ist - es gibt bekanntlich Kopfblattsysteme in verschiedenster Ausprägung -, ist es nach meiner Überzeugung von der Sache her nicht einzusehen, weshalb Zeitungen, die in einem Kopfblattsystem erscheinen, generell - das betone ich - von der Förderung ausgeschlossen sein sollen. Zu denken ist insbesondere, aber selbstverständlich nicht nur an die im Kopfblattsystem erscheinenden Zeitungen in der Innerschweiz, also die "Neue Luzerner Zeitung", die "Neue Zuger Zeitung", die "Neue Schwyzer Zeitung", die "Neue Urner Zeitung" usw. Diese Blätter haben gut ausgebaute Lokalteile, was aber auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Sie leisten auf diese Weise einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung einer vielfältigen Information, gerade in Gegenden, welche mit den Begriffen "lokal" und "regional" gemeint sind.

Nun haben wir einen Antrag Altherr. Ich bin offen gestanden noch nicht in der Lage, diesen in seiner vollen Tragweite zu erkennen, aber es ist sicher ein Versuch, die Vorlage der SPK-SR zu verbessern. Ein weiterer Mangel dieser Vorlage besteht meines Erachtens in der Festlegung der oberen Limite bei Zeitungen und Zeitschriften nichtgewinnorientierter Organisationen, der sogenannten Mitgliederpresse; es handelt sich um Absatz 3bis Buchstabe e. "Nicht gewinnorientiert" ist meines Erachtens grundsätzlich unabhängig von der Auflagenhöhe, und die Festlegung einer oberen Limite ist demzufolge im Grundsatz fragwürdig, und die Quantifizierung wird irgendwo arbiträr.

Es ergibt sich also nach meiner Überzeugung, dass beide Varianten nicht zu befriedigen vermögen, wobei von der Sache her möglicherweise ein leichter Vorteil zugunsten der Variante der SPK-SR spricht. Aber auch diese Fassung ist nicht nur verbesserungswürdig, sondern noch verbesserungsbedürftig. Deshalb konnte ich mich - im Unterschied zu Kollege Büttiker - weder für die eine noch für die andere Fassung entscheiden. Ich habe mich daher der Stimme enthalten.

Nun stehen wir vor der Frage, welches Vorgehen angezeigt ist. Soll im Grundsatz der Variante des Nationalrates oder jener der SPK-SR gefolgt werden? Es liegen uns ja noch der erwähnte Antrag Altherr und ein Antrag Gentil vor. Sollten diese Anträge zu Beschlüssen erhoben werden, so würde meines Erachtens die Fassung der SPK-SR jener des Nationalrates etwas angeglichen. Sie mögen dann entscheiden, welche Fassung Sie bevorzugen. Es könnte aber durchaus sein, dass am Schluss auch der Zeitfaktor eine Rolle spielt; es wurde ja darauf hingewiesen, dass ein gewisser Zeitdruck besteht. Zudem ist daran zu erinnern, dass der Nationalrat sehr deutlich entschieden hat, nämlich mit 145 zu 34 Stimmen. Es ist also durchaus möglich, dass am Schluss die Variante des Nationalrates gleichsam das kleinere Übel sein wird.