Heberlein Trix · Ständerat · 2007-06-11
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
Man könnte auch eine lange Liste von Repliken machen, aber ich gehe davon aus, dass Herr Lombardi seinen Antrag mit seinem Votum begründet hat. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich dann nochmals sprechen, denn er hat die nationalrätliche Fassung ausführlich unterstützt und bereits im Detail erläutert, weshalb er ihr zustimmt.
Es geht bei dieser Vorlage nicht um die Pressefreiheit - diese ist absolut nicht tangiert -, sondern es geht um die Meinungsvielfalt. Gerade die Meinungsvielfalt wollen wir mit unserer Vorlage besser stützen, als dies bei der Fassung des Nationalrates mit einer breitangelegten Giesskannensubvention der Fall ist. In dieser Fassung haben Sie absolut keine Detailregelungen, die wir hier ins Gesetz aufnehmen wollen - da hat Herr Lombardi Recht, und ich habe es in der Begründung auch gesagt. Aber die meisten der aufgenommenen Bestimmungen sind solche, die die nationalrätliche Kommission gemäss ihrer Botschaft in einer Verordnung festgeschrieben haben wollte. Es ist nicht die Post, die diese Regelungen trifft; sie ist zwar Regulator in einem Bereich, aber es ist das Departement, welches die Rahmenbedingungen festlegt. Wir wollten dem Departement den Rahmen vorschreiben, gerade darum, weil die Post gesagt hat, die nationalrätliche Vorlage sei überhaupt nicht praktikabel, denn es sei nichts darin festgelegt. Deshalb haben wir Auflagenzahlen hineingenommen; diese können natürlich kritisiert werden oder nicht. Sie sind übrigens bei den Tageszeitungen - dies an die Adresse der Tessiner - explizit auf Wunsch des Kantons Tessin bei 40 000 Exemplaren festgelegt worden.
Herr Lombardi sagt, die Preise sollen nicht erhöht werden. Es war auch unser Wunsch, dass die Preise nicht erhöht werden sollen. Aber das ist Sache des Departementes. Das Departement muss die Preise genehmigen. Damit ist eine Bremse eingebaut. Was wir ganz klar wollten, sind distanzunabhängige Preise.
Herr Schwaller ist jetzt nicht hier. Gerade die Blätter, die er erwähnt hat, sollen eben gefördert werden. Wenn ich Ihnen die Definition des Kopfblattsystems zitiere, wie sie im Bericht des Nationalrates drinsteht, so würden eben gerade Kopfblätter, die von einem grossen Verleger abhängig sind und nicht im Eigentum einzelner kleinerer Verlage stehen, nicht gefördert werden. Daher hat Herr Altherr noch diesen Antrag bezüglich Eigentümer eingereicht. Es steht nämlich hier drin: "Die Kommission ist der Ansicht, dass aus pressepolitischer Sichtweise eine Produkte- und nicht unbedingt eine Verlegervielfalt erwünscht sei. Allerdings hat die Kommission aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse" - ich betone: Vernehmlassungsergebnisse! - "anerkannt, dass in einem Kopfblattsystem erscheinende Titel, welche von einem Verlag mit einer auflagenstarken Hauptzeitung lanciert werden, der zudem mit grossen überregionalen Inseratekombis arbeitet, die Existenz einer bestehenden Regionalzeitung gefährden können. Damit würde das Gegenteil des angestrebten Ziels - die Erhaltung der Produktevielfalt - erreicht. In der Verordnung wird deshalb festzuhalten sein, dass in einem Kopfblattsystem erscheinende Titel nur dann Ermässigungen erhalten, wenn die Hauptzeitung eine bestimmte Auflage nicht überschreitet." Diese Auflage wird bei den meisten dieser Zeitungen, die erwähnt wurden, eben überschritten. Genau deshalb haben wir die Eigentümerdiskussion ausgeschieden. Wir haben das als einzigen Punkt nicht im Gesetz festgelegt, sondern für die Verordnung aufgespart. Jetzt wird das mit dem Antrag Altherr korrigiert.
Im Übrigen ist auch zuhanden des Amtlichen Bulletins und auch zuhanden all derjenigen Mitglieder, die in der Finanzkommission sind, hier festzuhalten, dass die Finanzkommission diese Vorlage des Nationalrates mit 12 zu 1 Stimmen ganz klar abgelehnt hat. Ich möchte Ihnen also nochmals beantragen, unserer Fassung zuzustimmen. Wir werden nachher in der Detaildiskussion noch einige Punkte ergänzen.
Zugegebenermassen geht es um ein Gesetz, das sehr viele Details regelt, das es aber den Anwendern und den "Profiteuren", nämlich den Verlegern, bereits jetzt ermöglicht festzustellen, welche Punkte ab dem 1. Januar 2008 gelten. Das ist bei der nationalrätlichen Vorlage nicht der Fall. Dort müsste vom Departement eine Verordnung gemacht werden. Diese würde dann erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt festgelegt, und bis Ende Jahr hätte kaum jemand von den Verlegern, insbesondere von den kleinen, die es im Speziellen betrifft, eine Ahnung, wie hoch ihre Verbilligung wäre.
Nochmals: Die Verträge der Post mit den Grosskunden sind auf dem Weg oder bereits abgeschlossen. Hier haben die kleinen Kunden ohnehin die viel schlechteren Karten, sie können sich weniger gut wehren. Daher ist es in ihrem ureigensten Interesse, dass wir jetzt eine Regelung treffen, mit [PAGE 429] der für sie auch festgelegt wird, wo sie dann letztendlich mit der neuen Vorlage stehen werden.