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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-11

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-11

Wortprotokoll

Der Sprecher Ihrer Kommission, Herr Hess, hat Sie auf die Bedeutung des Patentrechtes hingewiesen; ich möchte das nicht wiederholen. Er hat auch auf die zahlreichen besonderen Bestimmungen hingewiesen, namentlich auf die grossen Einschränkungen bei diesem Gesetz; auch das möchte ich nicht wiederholen.

Ich möchte auf die drei Hauptpunkte eingehen, die in der Vernehmlassung, in der Beratung, in den Vorentwürfen, im Bundesrat - erkennbar auch in der Botschaft - und in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die grösste Beachtung gefunden haben:

1. Es stellt sich die Frage, ob man biotechnologische und gentechnische Erfindungen überhaupt patentieren kann bzw. darf. Herr Stadler hat darauf hingewiesen; das ist eine fundamentale Frage. Sie ist in diesem Rat nicht neu, sondern bereits bei der Beratung früherer Gesetze gestellt worden. Die nationalen Ethikkommissionen - es geht um eine Frage, welche die Ethik betrifft - haben sich hier sehr breit ausgesprochen; sie befürworten die Patentierung von biotechnologischen und gentechnischen Erfindungen, wie wir sie im Gesetz haben. Das ist also von dieser Seite her keine Frage mehr, und es ist eine Reihe von Schutzbestimmungen vorhanden. Aber namentlich im Nationalrat ist auch hier eine starke, fundamentale Opposition geltend gemacht worden, vor allem von grüner Seite. Das Gesetz ist am Schluss von den Sozialdemokraten und den Grünen abgelehnt worden, weil man den Schutz von biotechnologischen und gentechnischen Erfindungen als zu weitgehend erachtete.

2. Die Frage der Erschöpfung haben Sie durch die Annahme einer Motion entschieden; sie ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Dafür bin ich dankbar, denn wenn Sie so viele fundamentale und umstrittene Fragen in einem Gesetz belassen, wird es Schiffbruch erleiden, weil sich am Schluss die Opposition dagegen potenziert.

3. Wie ich bemerkt habe, wird heute vermutlich die Frage in den Mittelpunkt gestellt, wie weit der Schutz namentlich bei den Gensequenzen gehen soll und wieweit gegenüber dem heutigen Recht eine Einschränkung erfolgen soll. Sie müssen sehen: Heute haben wir einen umfassenden Schutz; die Pharmaindustrie kann sogar Gene patentieren, und sie hat einen vollständigen Schutz auch für spekulative Anwendungsbereiche. Wir mussten also die Pharmaindustrie im Vergleich zur heutigen Rechtslage zurückbinden.

Von Anfang an - wir haben Ihnen die beiden Modelle in der Botschaft dargelegt - waren zwei Extrempositionen vorhanden. Es gibt einmal die heute forschende Pharmaindustrie, welche hier führend ist und weltweit eine führende Stellung einnimmt, das darf man nicht vergessen. Von den 9,6 Milliarden Franken Forschungsausgaben, welche die Schweizer Privatindustrie aufbringt - und sie ist damit pro Kopf der Bevölkerung weltweit an der Spitze -, entfällt die Hälfte auf die Pharmaindustrie. Heute ist ihr Forschungsgebiet die Biotechnologie und Gentechnologie. Die Pharmaindustrie stellte natürlich die Forderung, es solle so bleiben, wie es heute ist, das solle so verankert werden. Auf der anderen Seite [PAGE 437] standen kleinere und mittlere Unternehmen sowie Universitätsinstitute, also reine Forscher, namentlich auch aus der Lehre. Sie wollten einen ganz eingeschränkten Schutz und sowieso keine Patente auf Gene. Sie wollten nur gerade den Schutz des einen spezifischen Anwendungszweckes, den man erforscht hat. Hier musste eine Lösung gesucht werden; Herr Stadler hat von Interessenausgleich geredet.

Was haben wir gemacht? Wir haben - was man in solchen Situationen immer macht - eine Gruppe gebildet. Die Leute aus Forschung und Entwicklung, aus dem universitären Bereich und dem Kleinunternehmensbereich stellten drei Vertreter, und die Pharmaindustrie stellte drei Vertreter. Das war eine monatelange Diskussion, bis diese Gruppe eine einstimmige Lösung gefunden hat. Wie sieht die Lösung heute aus? Erstens können Gene als solche nicht mehr patentiert werden. Hier musste von der Pharmaindustrie nachgegeben werden. Zweitens kann nicht mehr der ganze Bereich der von einem Gen abgeleiteten Sequenzen durch spekulative Patente belegt werden; auch hier musste die Pharmaindustrie nachgeben. Aber es kann auch nicht nur ein kleiner, einzelner Teil patentiert werden, wie es die Forschung wollte, sondern der Schutz einer präzisen Sequenz umfasst auch unbekannte Verwendungen. Spekulative Patente sind nicht mehr möglich. Ein eingeschränkter Schutz ist möglich.

Nun ist klar, dass das ein Kompromiss ist. Bei einem Kompromiss ist es immer so, dass er die Wünsche der beiden Seiten nicht befriedigend erfüllen kann. Dieser Kompromiss wurde dann in den Gesetzestext aufgenommen.

Nun, in der nationalrätlichen Kommission, die einen ganzen Tag lang ein Hearing durchgeführt hat, ist diese Frage wieder aufgeworfen worden. Forscher aus einem wesentlich grösseren Spektrum sind von der nationalrätlichen Kommission eingeladen worden. Die Kommission hat auch die Konsumentenkreise usw. eingeladen, die allerdings beim Finden des Kompromisses nicht anwesend waren. Auch die nationalrätliche Kommission hat diesen Kompromiss gestützt.

Wir legen Wert auf diesen Kompromiss, denn wenn man ihn aufbricht, fällt das ganze Gebäude auseinander. Die Frage ist, was man will. Die Pharmaindustrie braucht diesen Schutz heute nicht, weil sie heute auf die ganze Breite geht. Darum muss man immer dafür sorgen, dass sie den Kompromiss mitträgt. Zudem ist der Bereich wichtig, und die in der Forschung und Entwicklung Tätigen möchten das Ganze natürlich enger fassen.

Es gibt nichts, was heute zur Diskussion steht, das in der ganzen Zeit nicht diskutiert worden ist. Es ist also kein neuer Gesichtspunkt vorhanden. Ich habe jetzt etwas von den Krankenkassen gelesen. Das stand schon im Ämterverfahren zur Diskussion: im Bundesamt für Gesundheit, mit den Versicherungen usw. Die Diskussion lautete immer, wie weit man gehen kann und welches die Auswirkungen sind. Ich komme bei Artikel 8c noch darauf zurück. Ich glaube, wir finden keinen besseren Kompromiss; es müssten einfach beide Teile etwas nachgeben. Jetzt versucht man natürlich nochmals, die Maximalforderung in den Mittelpunkt zu stellen.

Andere Fragen sind die Bekämpfung der Piraterie, die weiteren Ausnahmen wie die Zwangslizenzen, die wir eingeführt haben: Im Falle von marktbeherrschenden Stellungen wird der Patentschutz eingeschränkt. Diese Vorschläge sollten wir so durchbringen. Ich glaube, wenn Sie diesem Entwurf zustimmen, wie er hier vorliegt, bringen wir ihn auch durch eine allfällige Volksabstimmung. Davon bin ich überzeugt.

Dann ist da noch die Frage der Erschöpfung. Das ist ein neues Thema, das wahrscheinlich so oder so auch zu einer Volksabstimmung führen wird.

Darum bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten und diese Fragen so zu beantworten. Somit werden wir ein gutes Gesetz haben, das die heute wichtige wirtschaftliche Stellung der forschenden Industrie gewährleistet, aber auch nicht verhindert, dass auf dem Gebiet der Biotechnologie und Gentechnologie Forschungstätigkeiten stattfinden. Zudem soll die Genforschung sinnvoll genutzt werden können, auch von in der Forschung und Entwicklung Tätigen, die nicht die Möglichkeit haben, in der ganzen Breite zu forschen, wie das die Pharmaindustrie tun kann.