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preparatory:AB 74957

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Die liechtensteinische Gesetzgebung verlangt spätestens ab Januar 2007 die Schaffung oder Bestimmung eines Sicherheitsfonds für die betriebliche Personalvorsorge. Die liechtensteinischen Behörden sind mit dem Anliegen an die Schweiz herangetreten, ihre Vorsorgeeeinrichtungen dem schweizerischen Sicherheitsfonds BVG anzuschliessen. Die vorliegende Vereinbarung sieht vor, dass die Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds vollumfänglich vom schweizerischen Sicherheitsfonds BVG übernommen werden. Die Vereinbarung wird seit dem 1. Januar 2007 vorläufig angewendet. Sie untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.

Die Kommission hat sich noch mit einigen Punkten auseinandergesetzt; zwei davon möchte ich kurz erläutern.

1. Ein Einkauf des Fürstentums Liechtenstein in den schweizerischen Sicherheitsfonds erfolgt nicht, weil der Fonds ein schweizerisches Gebilde bleiben muss. Die Schweiz gewährt dem Staat Liechtenstein keine Mitbestimmung. Nicht Liechtenstein tritt dem Fonds bei, vielmehr können sich die interessierten liechtensteinischen Pensionskassen wie die schweizerischen dem Fonds angliedern.

2. Das Prämienvolumen des liechtensteinischen Versicherungsplatzes hat sich in den letzten Jahren ausserordentlich stark entwickelt, da die Pensionsfonds im europäischen Binnenmarkt tätig sein können. Es muss daher deutlich festgehalten werden, welche Pensionsfonds sich dem Sicherheitsfonds anschliessen können. Es sind dies nur jene, die dem Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge unterstellt sind. Dieses gilt für die in der liechtensteinischen AHV beitragspflichtigen Arbeitnehmenden.

In diesem Sinn beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Vereinbarung zu genehmigen. Ich bitte Sie ebenfalls, dies zu tun.

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