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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-06-12

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Die Petition fordert den Bundesrat auf, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die die Stellung der Witwer mit Kindern der Stellung der Witwen angleicht, um wirtschaftliche Härtefälle zu vermeiden. Nach heutigem Recht haben Witwer Anspruch auf eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben. Witwen haben Anspruch auf eine zeitlich unbefristete Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung Kinder haben oder über 45 Jahre alt sind. Die SGK-NR hat die Petition zur Kenntnis genommen, ohne ihr weitere Folge zu geben.

Ihre Kommission hingegen sieht Handlungsbedarf. Seit Jahren sind wir mit gutem Grund dabei, Ungerechtigkeiten zulasten der Frauen zu beseitigen. Es gibt in dieser Frage aber Nachteile für die Männer, welche durchaus daraus entstanden sind, dass aufgrund der Rollenverteilung lediglich die Frau geschützt werden musste. Heute haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse geändert; im Sinne der Gleichstellung ist dem Rechnung zu tragen. Die Kommission bittet Sie deshalb, der Petition Folge zu geben. Gleichzeitig bitte ich Sie namens der einstimmigen Kommission, der Motion 07.3276 der Kommission zuzustimmen.

Mit der Motion soll der Bundesrat aufgefordert werden, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die die Stellung der Witwer mit Kindern der Stellung der Witwen angleicht, um wirtschaftliche Härtefälle zu vermeiden. Der Bundesrat - Sie haben das wahrscheinlich gesehen - beantragt die Ablehnung der Motion. Er begründet seine Ablehnung unter anderem damit, dass zwar auch der Bundesrat die geltenden Bestimmungen betreffend Witwen und Witwer als unbefriedigend erachtet. Bereits im Rahmen der vom Volk am 16. Mai 2004 abgelehnten 11. AHV-Revision schlug er deshalb in seiner Botschaft eine Angleichung der Regelungen für Witwer an die Regelungen für Witwen vor. Mit seinen Vorschlägen wäre zwar die Stellung der Witwer leicht verbessert worden, die Anpassung sollte aber schwergewichtig über die Einschränkung der Anspruchsvoraussetzungen für Witwen angegangen werden.

Ihre Kommission hingegen, das habe ich Ihnen bereits dargelegt, möchte die Gleichstellung der Witwer mit den Witwen beschleunigen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Ich möchte Sie im Namen der einstimmigen - das möchte ich betonen - Kommission bitten, sowohl der Petition Folge zu geben als auch der Motion zuzustimmen.