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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-06-13

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-13

Wortprotokoll

Wir diskutieren bei diesem Absatz ja darüber, unter welchen Bedingungen Arzneimittel für kassenpflichtig erklärt werden. Wir müssen uns dabei bewusst sein, dass wir für Arzneimittel mit der Aufnahme in die Spezialitätenliste faktisch eine Preis- und Absatzgarantie schaffen und sie damit in eine "geschützte Werkstatt" aufnehmen. Immer mehr Medikamente suchen den Schutz der Spezialitätenliste. Während vor ein paar Jahren noch 50 Prozent der Medikamente auf der Spezialitätenliste waren, geniessen heute 80 Prozent der Medikamente den Schutz der Spezialitätenliste.

Herr Bundesrat, Sie haben heute erneut darauf hingewiesen, dass wir Anfang Jahr eine frohe Botschaft entgegennehmen konnten, nämlich die Botschaft, der Medikamentenmarkt sei 2006 nur um 1,9 Prozent gewachsen. Ich muss sagen: Die Kosten sind trotz der Generikaregelung, trotz des sogenannten Pharmaprotokolls erneut gestiegen. Wenn man die Details der Kostensteigerung anschaut, stellt man fest, dass der Kostenanstieg bei den patentgeschützten Medikamenten 13 Prozent betrug. Da müssen wir uns fragen, wer von unseren Preisfestsetzungsregelungen eigentlich am meisten profitiert. Wir sollten uns daran erinnern, dass unter den Herstellern der acht umsatzstärksten Medikamente kein einziger Schweizer ist und dass 70 Prozent aller Medikamente, die in der Schweiz verkauft werden, von ausländischen Herstellern stammen. Weil wir also mit der Aufnahme von Medikamenten in die Spezialitätenliste den Markt faktisch ausschalten, ist es wichtig, dass wir uns sehr genau überlegen, wie wir die Preise festsetzen und wie wir die Wirtschaftlichkeit bewerten.

Die Kommission beantragt nun, dass wir die Preise mit denen in wirtschaftlich vergleichbaren Ländern vergleichen. Wird von wirtschaftlich vergleichbaren Ländern gesprochen, könnte man meinen, dass mindestens alle Nachbarstaaten der Schweiz dazugehören würden. Die bisherige Praxis und die Meinung der Kommission zeigen jedoch - das sieht man, wenn man die Materialien anschaut -, dass es nicht so verstanden wird. Verglichen wird nur mit Pharmahochpreisländern. Das heisst, man vergleicht nur mit einer Selektion und nimmt nur jene Konkurrenten, die einem ins Konzept passen. Das ist aus meiner Sicht eine merkwürdige Auffassung von Konkurrenz. In einer Zeit, in der wir den Arbeitsmarkt europaweit öffnen, in der all unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und all unsere Gewerbetreibenden mit der Konkurrenz aus Spanien, Portugal, Griechenland usw. umgehen müssen, schützt man die Pharmaindustrie zum Beispiel vor Konkurrenz aus Österreich. In einer Zeit, in der man vom Cassis-de-Dijon-Prinzip spricht und sagt, wir könnten Produkte, also Lebensmittel und andere Güter, aus der ganzen EU in unser Land einführen und unsere Unternehmen zum Beispiel auch der Konkurrenz von Produkten aus Polen aussetzen, schützt man die Pharmaindustrie vor Konkurrenz aus Frankreich. Dabei schützen wir in erster Linie ausländische Hersteller, da, wie gesagt, rund 70 Prozent der Medikamente auf unserem Markt importiert sind.

Dass die Pharmaindustrie für unser Land, für die Wertschöpfung und für die Arbeitsplätze, sehr wichtig ist, ist unbestritten. Ich frage mich aber trotzdem, was eigentlich mit unserer Pharmaindustrie los ist, dass sie so viel Schutz und so viel Marktabschottung braucht. Wir haben ja mittlerweile einen vierfachen Schutz. Erstens haben wir ihr am letzten Montag einen Patentschutz auf Vorrat gewährt. Wir schützen die Pharmaindustrie zweitens vor Parallelimporten von patentierten Medikamenten. Wir schützen sie drittens vor Konkurrenz, indem wir für alle Medikamente in der Schweiz ein eigenes, separates Zulassungsverfahren durch Swissmedic verlangen. Und jetzt geben wir ihr auf der Spezialitätenliste nebst der Absatzgarantie auch noch zusätzlichen Schutz vor unliebsamer Konkurrenz. Ich frage mich, warum die übrigen Branchen im Wettbewerb bestehen sollen und warum die Pharmaindustrie das nicht auch tun soll.

Wenn wir für Medikamente mit der Kassenpflicht schon eine Absatzgarantie schaffen, dann sollten wir bei der Preisfestsetzung wenigstens den Vergleich mit dem europäischen Ausland nicht scheuen. Der Bundesrat und die Kommissionssprecherin haben gesagt, dass die Medikamentenpreise in der Schweiz heute schon weitgehend europäische Preise sind. Dann sollten Sie keine Bedenken haben, hier meine Formulierung zu übernehmen. Ich bin damit einverstanden, dass wir uns beim Vergleich vorab auf die Nachbarländer der Schweiz beziehen. Es geht ja in meinem Antrag auch nicht darum, dass wir die Preise der Nachbarländer übernehmen, sondern dass wir sie wenigstens beim Preisvergleich mit einbeziehen.

Ich erlaube mir noch ein paar Worte zum Antrag Schweiger, damit ich nachher nicht mehr sprechen muss. Herr Schweiger, es ist ehrenvoll, dass Sie die beiden Absätze in der Fassung der Kommission juristisch überprüft haben und sie auch verbessern wollen. Ich muss aber darauf hinweisen, dass Ihre juristische Überprüfung und Ihr Antrag doch zu beträchtlichen materiellen Unterschieden gegenüber dem Antrag der Kommission führen. Der Antrag führt erstens dazu, dass die Preise der bisherigen Medikamente, die auf der Spezialitätenliste sind - das sind über 6000 Medikamente -, nicht mehr alle drei Jahre überprüft werden. Zweitens würde der Grundsatz, dass wir in der Schweiz eine preisgünstige Arzneimittelversorgung wollen, nicht mehr im Gesetz stehen, und drittens schliessen Sie den Beizug von klinischen Daten zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit aus; dieser steht dann auch nicht mehr im Text.

In Bezug auf Ihre Bemerkung, dass das etwas speziell Schweizerisches wäre, mache ich darauf aufmerksam, dass im Text steht, dass wir diese klinischen Daten "auch" - nicht ausschliesslich - beiziehen werden und dass sie für die Preisfestsetzung nicht absolut allein relevant sind.

Ich bitte Sie, den Antrag Schweiger abzulehnen und meinem Antrag zuzustimmen.

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