Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2000-09-26
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-26
Wortprotokoll
Obwohl wir uns alle Mühe gegeben haben, den Beschluss des Nationalrates zu verbessern, ist das neue Konsumkreditgesetz nach wie vor kein Vorzeigeprojekt. Wahrscheinlich liegt das an der Tatsache, dass man zu viel auf einmal regeln will. Es ist für mich nach wie vor unverständlich, was ein Leasingvertrag mit dem Konsumkredit zu tun hat, da das Eigentum ja geleast wird, also beim Leasinggeber bleibt. Leasing ist eine Gebrauchsüberlassung und kein Kredit. Wir finden auch in den entsprechenden kantonalen Gesetzen nirgends eine Regelung.
Ebenfalls fraglich ist, ob Kunden- und Kreditkarten im Konsumkreditgesetz zu regeln sind. Sie sind ein modernes Zahlungsmittel, das sich weltweit eingebürgert hat. Sie sind ein optimales Zahlungsmittel, besonders auf Reisen. Weil es nach wie vor fraglich ist, ob wir hier nicht etwas regeln, das bis jetzt gut funktioniert hat, muss sich unsere Gesetzgebung auf jeden Fall auf eine Missbrauchsregelung beschränken.
Richtig ist auf der andern Seite, dass wir versuchen, den Konsumkredit landesweit auf eine einheitliche Rechtsgrundlage zu stellen. Die kantonalen Regelungen reichen ja von einem Extrem zum anderen.
Dass der Konsumkredit auch gemäss der ETH-Studie unbestrittenerweise volkswirtschaftliche Auswirkungen hat, hat Herr Wicki bereits dargelegt. Es ist ebenfalls eine Tatsache, dass der kreditfinanzierte Konsum eine Wertschöpfung von netto 1,7 Milliarden Franken ausweist. Auf der anderen Seite ist es ebenfalls eine Tatsache, dass in gewissen Fällen die Verschuldung bei solchen Krediten zu sozialen Kosten führen kann. Geht man jedoch diesen Fällen nach, so zeigt es sich, dass es sich bei den Personen, die aufgrund von Konsumkrediten von der sozialen Fürsorge abhängig werden, um einen sehr kleinen Prozentsatz aller Fälle handelt. Im Normalfall werden diese Kredite problemlos zurückbezahlt.
Es fragt sich also auch hier, ob wir nicht einen zu grossen Apparat aufbauen, um einen kleinen Prozentsatz von Konsumenten zu schützen. Denn wo liegt der Unterschied zwischen Schutz und Bevormundung? Wie weit können wir Eigenverantwortung staatlich regeln? Haben wir eine Garantie dafür, dass diejenigen, die beschützt werden müssten, dank unserem Gesetz schlussendlich auch geschützt werden können? Oder hat es sich nicht auch bei anderen Gesetzen immer wieder gezeigt, dass die strengsten Gesetze keine Garantie dafür sind, dass die Probleme gelöst werden, die wir eigentlich lösen wollten?
Wenn auch nicht alle Bedenken ausgeräumt sind, so darf man doch sagen, dass wir uns um Lösungen bemüht haben, die so, wie sie heute vorliegen, so meine ich, akzeptabel sind. Sie bringen eine für die ganze Schweiz einheitliche Gesetzgebung im Konsumkreditrecht, indem sie den Kreditnehmer vor Missbrauch schützen und für den Kreditgeber durch klare Richtlinien Sicherheit schaffen.
In diesem Sinn bin ich für Eintreten und werde den Mehrheitsanträgen zustimmen.