Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-06-14
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14
Wortprotokoll
Auch wenn diese Frage in der Kommission nicht ausdrücklich gestellt worden ist, möchte ich doch den Versuch machen, eine Antwort zu geben, bitte Herrn Bundesrat Blocher aber, mich zu korrigieren, sollte ich etwas Falsches sagen.
Ich verweise zunächst auf Seite 7330 der Botschaft. Dort heisst es: "Wie mehrfach betont, sind die Kantone bezüglich der Organisation ihrer Schlichtungsbehörden frei. Der Entwurf statuiert jedoch zwei Ausnahmen", wobei mit Bezug auf die Frage von Herrn Maissen lediglich die eine Ausnahme von Bedeutung ist: dass das geltende Miet- und Pachtrecht die Kantone verpflichtet, paritätische Schlichtungsbehörden einzusetzen.
In der Tat lautet Artikel 274a des Obligationenrechtes: "Die Kantone setzen kantonale, regionale oder kommunale Schlichtungsbehörden ein, die bei der Miete unbeweglicher Sachen ...." Dann werden die Aufgaben dieser Schlichtungsbehörde aufgezählt. In Absatz 2 heisst es aber: "Vermieter und Mieter sind durch ihre Verbände oder andere Organisationen, die ähnliche Interessen wahrnehmen, in den Schlichtungsbehörden paritätisch vertreten." Nach meiner Auffassung - aber wie gesagt, Herr Bundesrat, Sie müssen mich allenfalls korrigieren - besteht nicht die Meinung, dass wir gegenüber dem Rechtszustand, der gemäss Obligationenrecht heute schon besteht, hier materiell etwas Neues schaffen. Ich könnte mir eben vorstellen, dass die Regelung, die man im Kanton Graubünden kennt, als mit Artikel 274a des Obligationenrechtes kompatibel betrachtet wird.