Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-14
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14
Wortprotokoll
Bei Artikel 32 geht es um "Miete und Pacht unbeweglicher Sachen". Bei der landwirtschaftlichen Pacht gibt es im geltenden Recht zwei alternative Gerichtsstände, den Ort der Sache und den [PAGE 506] Wohnsitz des Beklagten. In der ZPO ist der Gerichtsstand des Wohnsitzes des Beklagten nicht mehr vorhanden. Man will die beiden Rechtsgebiete Miete und Pacht in Übereinstimmung bringen.