preparatory:AB 75208
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-14
Wortprotokoll
Artikel 6 Absatz 2bis, den Ihre Kommission neu eingeführt hat, unterstützen wir. Es ist eine sinnvolle Ergänzung, dass der Kläger das Wahlrecht hat, auch wenn er selber nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das ist eine nachvollziehbare und gute Ergänzung. Buchstabe a von Absatz 3 ist eine Präzisierung der sachlichen Zuständigkeit, die wir ebenfalls unterstützen; Buchstabe c von Absatz 3 ist eine redaktionelle Änderung und eine Verbesserung. Damit können wir allen drei Änderungen zustimmen.