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Frick Bruno · Ständerat · 2000-09-26

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-26

Wortprotokoll

In der Tat kennen eine Reihe von Kantonen einen Höchstzins von 15 Prozent. Es ist interessant, was das Bundesgericht zu diesen Höchstzinsen gesagt hat. Es hat sich im Entscheid vom 19. März 1993 dazu ausgesprochen und festgestellt: Sie sind zulässig. Aber es hat eingeschränkt: Sobald das allgemeine Zinsniveau steigt, können diese Regeln verfassungswidrig werden. Wenn das allgemeine Zinsniveau beispielsweise auf über 10 Prozent steigt, in der EU ist es nicht weit entfernt davon - viele wollen ja möglichst schnell in die EU -, dann muss auch ins Auge gefasst werden, dass die 15-Prozent-Grenze überschritten werden kann. Diese Flexibilität braucht es. Das Bundesgericht sagt selber: Eine starre Grenze läuft Gefahr, verfassungswidrig zu werden. Verfassungswidrig legiferieren wollen wir ja nicht.

Aus diesen Gründen ist eine flexible Lösung in der Hand des Bundesrates die richtige. Ich habe in dieser ganzen Domäne volles Vertrauen. Die Landesregierung hat ihre soziale Verantwortung in diesen Bereichen immer wahrgenommen. Ein Höchstzins, festgelegt vom Bundesrat, der allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Faktoren Rechnung trägt, ist bei ihm am besten angesetzt.