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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-26

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-26

Wortprotokoll

Unbestritten ist, dass eine irgendwie geartete Höchstzinsvorschrift in diesem Gesetz verankert wird. Ich habe im Nationalrat erklärt, dass der Bundesrat nicht dagegen opponiert, wenn nicht der Bundesrat, sondern das Parlament den Höchstzinssatz festlegt.

Die jetzt vorgeschlagene Zwischenlösung, die von Ihrer Kommission beantragt wird, bereitet mir aber etwas Mühe. Wenn schon eine bundesrätliche Kompetenz, dann darf sich diese nicht darauf beschränken, den Höchstzinssatz unter 15 Prozent anzusetzen, sondern der Bundesrat müsste dann auch die Möglichkeit haben, diesen Satz über 15 Prozent hinaus zu erhöhen, wenn die Marktverhältnisse dies einmal nötig machen sollten. Insofern stimmt die Interpretation von Herrn David bezüglich der Haltung des Bundesrates nicht ganz mit der Haltung des Bundesrates überein.

In diesem Sinne habe ich auch eine gewisse Sympathie für den Antrag von Herrn Reimann. Wie immer sich der Rat heute entscheidet, es bleibt eine Differenz und eben auch die Möglichkeit, im Differenzbereinigungsverfahren auf diese Fragen noch einmal vertieft einzugehen.