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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-06-20

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-20

Wortprotokoll

Als Mitglied der Kommission erlaube ich mir, eine Bemerkung zu Artikel 7 zu machen. Hier geht es ganz offensichtlich um die Namen der Gemeinden und Ortschaften. Das ist nicht nur eine technische Frage, sondern eine Frage, die auch institutionelle Aspekte berührt. Zwei Probleme möchte ich ansprechen, erstens die Frage nach der Zuständigkeit und zweitens jene nach der Kostentragung.

Bei der Zuständigkeit weise ich die Mitglieder des Rates darauf hin, dass nach dem Entwurf des Bundesrates, dem der Nationalrat zugestimmt hat, der Bundesrat Vorschriften erlässt, also nach seiner Beurteilung "die Zuständigkeiten, das Verfahren und die Tragung der Kosten" regelt. Wenn man nun den vorliegenden Verordnungsvorentwurf konsultiert, stellt man fest, dass hier doch Gesprächsstoff vorhanden ist. Es ist dort allgemein vorgesehen, dass eine kantonale Behörde zuständig sei, nicht die Gemeinde; diese darf nur mitarbeiten. Beispielsweise wird bei den Strassennamen vorgeschrieben, dass offenbar in allen, auch in kleinen, ländlichen Gemeinden Strassennamen angebracht werden sollen. Bei den Ortschaftsnamen - also den Namen unterhalb der Gemeindestufe selber - ist eine kantonale Behörde zuständig, und die Gemeinde muss nur angehört werden. Beispielsweise gehört in dieses Kapitel die Frage nach der Postleitzahl; Sie wissen, welche Emotionen das weckt. Vor allem ist im Verordnungsvorentwurf vorgesehen, dass beim Gemeindenamen selber ein Antrag an ein Bundesamt gestellt werden muss und dass im Konfliktfall der Bundesrat entscheidet und bei Stationsnamen offenbar das Bundesamt für Verkehr. Dazu werden Grundsätze und Schreibweisen durch den Bund vorgeschrieben. Die Regelung, wie sie in diesem Vorentwurf enthalten ist, kann doch in diesem Land nicht ernsthaft zur Rechtsordnung werden!

Das zweite Problem betrifft die Kostentragung: Nach dem Verordnungsvorentwurf soll bei Änderungen von Ortsnamen die Antragstellerin - das heisst also wohl die Gemeinde - die Kosten tragen müssen. Das kann doch nicht ernsthaft die Meinung sein!

Ortsnamen werden nur selten gewechselt. Die Gemeinden sind die Kunden des Dienstleistungsunternehmens Post. Dieses Unternehmen soll doch den Namenswechsel in seinen Affichen selber bezahlen. Ebenso gehört es zu einer Dienstleistung der Bahnen, dass sie Wechsel von Stationsnamen in ihrem Bereich selber finanzieren. Es ist nicht mehr ein Gnadenerweis, dass Züge in einer Gemeinde anhalten, sondern es ist eine Dienstleistung; dann soll der Dienstleister das auch bezahlen. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat die Meinung teilt, dass die Post, die Bahnen usw. die Kosten solcher Namenswechsel tragen. Sonst müsste man das im Gesetz noch festhalten.

Schliesslich weise ich darauf hin, dass neben der bisherigen Verordnung des Bundes weiterhin die Regelung über das Persönlichkeitsrecht im ZGB gilt. Das Geoinformationsgesetz will sie nicht ändern.

Was Ihnen die Kommission in der Sache als Lösungsansatz vorschlägt, ist der Begriff der Koordination. Sie will damit zum Ausdruck bringen, dass es neben den sicher wichtigen Anliegen der Informatik, der Vermessung, des wirtschaftlichen Verkehrs, der Schreibweise usw. noch andere Anliegen gibt, die berücksichtigt werden müssten, wie die Selbstständigkeit der Kantone, wie die Gemeindeautonomie usw. Der Bund ist nach der neuen Regelung von Verfassung wegen daran gebunden. Was inhaltlich in der Gemeindeautonomie dann vorkommt, das bestimmen die Kantone, und wenn sie sagen, dass die Namensgebung Sache der Gemeindeautonomie ist, dann muss sich der Bund daran halten. Also muss er, glaube ich, bei diesem Koordinationsbegriff zwischen den Anliegen des wirtschaftlichen Verkehrs, der Verständlichkeit auf der einen Seite und der Identität, dem Interesse an der Selbstständigkeit der Gemeinden und Ortschaften auf der anderen Seite abwägen. Das will dieser Begriff sagen. Er geht also weniger weit als "Harmonisierung" und meint keine Angleichung. Es geht nur darum, Verwechslungen zu vermeiden und Verständlichkeit zu verbessern - nicht mehr.

Schliesslich noch eine Bemerkung zu den Mundartfassungen: In gewissen Kantonen und Gemeinden werden Mundartbegriffe, Mundartwörter, verwendet. Auch das ist meines Erachtens nicht generell ausgeschlossen. Auch hier muss ein mittlerer Weg zwischen Verständlichkeit und Identitätsverlust gesucht werden.

Ich bitte darum, dass man diese Vorschriften dann auch in diesem Sinne anwendet.