Hofmann Hans · Ständerat · 2007-06-20
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-20
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen und die Motion unserer Sicherheitspolitischen Kommission abzulehnen. Ich begründe dies wie folgt:
Was war der Auslöser dieser ganzen Geschichte? Es waren die tragischen Tötungsdelikte im Kanton Wallis und später - gerade als sich die SiK mit diesem Geschäft befasste - die tragischen Tötungsdelikte im Kanton Aargau. Jedes Tötungsdelikt beinhaltet stets eine tiefe Tragik, vor allem, wenn es sich im familiären Rahmen abspielt. Jeder Selbstmord löscht, unnötig und für nichts, ein Menschenleben aus und hat einen bestimmten, oft sehr tragischen Hintergrund. Man stellt sich heute kaum die Frage, warum ein Mensch so verzweifelt war, dass er sich selbst das Leben nahm, oder - wenn jemand zum Beispiel Angehörige ermordet hat - warum es zu diesem Familiendrama überhaupt erst kommen konnte. Hat hier das weitere familiäre Umfeld, haben hier die Nachbarn oder der Freundeskreis versagt? Was hätte man tun und eben nicht lassen sollen, um ein solch tragisches Schicksal abzuwenden? Warum hat niemand auf entsprechende Anzeichen reagiert? Haben Behörden oder, ganz allgemein, die Gesellschaft versagt? Was war der tiefere [PAGE 597] Grund? Wo liegt die Schuld für ein derartiges Drama? Nein, solche Fragen hört man kaum. Schuld sind nicht die tragischen Umstände, schuld ist nicht der Täter, sondern die Waffe; heute: die Armeewaffe und die Taschenmunition.
Das greift zu kurz, das ist mir zu einfach. Natürlich kann jeder Selbstmord oder ein Mord im Affekt eher geschehen, wenn jemand eine Waffe zur Verfügung hat. Aber vielleicht hätte er sich sonst von einer Brücke gestürzt oder hätte mit einer anderen Tatwaffe gemordet - wer weiss das schon? Wer nun aber glaubt, dass die Politik mit der Rücknahme der Taschenmunition bei den aktiven Armeeangehörigen das Notwendige tue, um solche Dramen möglichst zu verhindern, der liegt falsch. Er oder sie glaubt, dass bei den Wehrpflichtigen nur noch die Waffe zu Hause sei, aber keine Munition mehr. Das ist ein gewaltiger Trugschluss. Ich weiss nicht, bei wie vielen Suiziden oder Gewaltdelikten mit Armeewaffen gerade die verschlossene Büchse mit der abgegebenen Taschenmunition geöffnet und nicht private Munition verwendet wurde, welche viele Wehrmänner, auch ausgediente wie ich, oft eben auch noch besitzen.
Bis in die Siebzigerjahre wurde die persönliche Waffe jedem Wehrmann, der dies wünschte, am Ende der Militärdienstzeit zum privaten Besitz überlassen. Später, so war es dann bei mir, musste nachgewiesen werden, dass man ausser am "Obligatorischen" auch einige Male an Feldschiessen teilgenommen hatte. Die Taschenmunition muss am Ende der Wehrpflicht abgegeben werden. Aber Sie glauben doch nicht im Ernst, dass dann jeder Wehrmann - aktiver oder ehemaliger - nur noch die Waffe bei sich zu Hause habe und keine Munition mehr dazu.
Die Schweiz ist ein Volk von Schützen. Jeder Wehrmann ist zugleich Schütze. Er absolviert die obligatorische Schiesspflicht, und rund 150 000 Schützinnen und Schützen nehmen jährlich auch am traditionellen Feldschiessen teil. Ich bin ein ganz durchschnittlicher Schweizer Bürger, habe meine Wehrpflicht erfüllt und konnte bei der Entlassung wie Tausende andere auch mein Sturmgewehr 57 behalten. Damit gehe ich - das tat ich auch schon während meiner Dienstzeit - ab und zu an einen Schützenanlass in meiner Wohngemeinde, ans Feldschiessen oder auch einmal an einen Schützenanlass anderswo. Man kauft dann zum Zweck von Probeschüssen meist etwas mehr Munition, als dies für das geforderte Schiessprogramm nötig wäre. Auch bei der obligatorischen Übung pflegen viele Schiesspflichtige - und ich tat das damals auch - zusätzlich noch einige Patronen zu erwerben, um nicht ohne Probeschuss direkt mit der Übung beginnen zu müssen. Oft braucht man dann nicht alle Patronen, denn nach dem zweiten oder dritten Schuss merkt man, dass es heute ja sehr gut läuft, und erst zu Hause stellt man dann fest, dass da noch einige Patronen in der Jackentasche sind. Man versorgt sie an einem sicheren Ort, weit weg von der Waffe, in der Absicht, sie beim nächsten Anlass wieder mitzunehmen. Meist denkt man dann aber nicht mehr daran, und das Spiel wiederholt sich.
Ich erzähle Ihnen mein Beispiel, weil es typisch ist und in der Schweiz mit Sicherheit zigtausend-, wenn nicht zigzehntausendfach so vorkommt. Es ist ein Leichtes, an einem Schützenanlass oder bei der obligatorischen Übung zusätzliche Munition zu erwerben und überzählige Patronen mit nach Hause zu nehmen. Wenn das bei mir unbeabsichtigt so passierte, dann kann ein Wehrmann oder Schütze, der selbstmörderische oder kriminelle Absichten hat, dies eben vorsätzlich und vor allem problemlos tun. Man müsste jeden Schützen beim Verlassen eines Schützenhauses einer Leibesvisitation unterziehen und auch sein ganzes Schützengepäck durchsuchen, um dies zu verhindern. Zusätzlich müssten flächendeckend im ganzen Lande Hausdurchsuchungen zwecks Sicherstellung von privater Armeemunition durchgeführt werden. Beides ist absolut undenkbar.
Die Rücknahme der Taschenmunition bei den Wehrpflichtigen ist für mich deshalb eine Alibiübung, ein reines Placebo. Es hilft gar nichts, wenn der Bundesrat und die Sicherheitspolitische Kommission versichern, dass an der Abgabe der Waffe nicht gerüttelt werden soll. Gewaltdelikte mit Armeewaffen wird es auch nach der Rücknahme der Taschenmunition leider wieder geben. Schon beim ersten Fall danach wird sich der Ruf nach Aufbewahrung auch der Armeewaffe im Zeughaus sofort intensivieren. Was uns heute von der Kommission beantragt wird, wird dann nur der erste Schritt gewesen sein.
Überhaupt keine Armeewaffen zu Hause zu akzeptieren - diese Forderung steht ja im Raum - ist dagegen eine klare Haltung, die ich respektiere. Das ist auch konsequent und ehrlich. Nur bin ich ebenso geradlinig und konsequent der gegenteiligen Meinung.
Mit der Rücknahme der Taschenmunition lösen wir kein Problem. Aber wir stossen Zehntausende von redlichen jungen und auch älteren Schweizer Bürgern vor den Kopf, die stolz darauf sind, in einem Land zu leben, in dem der Staat in sie als Wehrmann und als Bürger ein so grosses Vertrauen setzt, dass er ihnen Waffe und Munition anvertraut. Ich jedenfalls habe dies stets so empfunden, und ich würde es zutiefst bedauern, wenn dieses staats- und wehrpolitische Selbstverständnis, dieses Freiheitssymbol in unserem Lande verlorenginge. Mit der Annahme der Motion SiK-SR machen wir dazu den ersten Schritt. Ich möchte nicht zum Steigbügelhalter für die Entwaffnung des Schweizer Bürgers werden.
Deshalb werde ich die Motion SiK-SR ablehnen und bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.