Büttiker Rolf · Ständerat · 2007-06-21
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-21
Wortprotokoll
Die globalen Umweltprobleme - Klimawandel, Verlust der Artenvielfalt, Zerstörung der Ozonschicht, Belastung durch Chemikalien, Wüstenbildung, Wasserkrise - gefährden das ökologische Gleichgewicht unseres Planeten. Sie betreffen uns alle und erfordern ein solidarisches Vorgehen sämtlicher Länder. Der Schutz der Umwelt ist eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung der Armut, denn die Abhängigkeit von natürlichen [PAGE 613] Ressourcen - Wäldern, Wasser, Pflanzen und Wildtieren - ist in den ärmsten Ländern am grössten.
Die Staatengemeinschaft hat sich am Rio-Gipfel zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zur Lösung dieser globalen Umweltprobleme zu leisten. Die Entwicklungsländer haben dafür aber oft nicht die Mittel. Darum wird versucht, diese Länder bei der Umsetzung der Umweltkonventionen zu unterstützen. Dabei ist zwischen Aktivitäten zum Schutz der Umwelt, die primär im eigenen Nutzen und Interesse sind - hier ist die traditionelle Entwicklungszusammenarbeit gefragt -, und Aktivitäten, die im Interesse der globalen Umwelt sind, zu unterscheiden. Die Mehrkosten für diese Aktivitäten werden vom sogenannten GEF, dem Globalen Umweltfonds, getragen. Über den Rahmenkredit für diesen GEF, das heisst über den schweizerischen Beitrag an den Globalen Umweltfonds, hat der Ständerat nun zu entscheiden. Der Nationalrat hat ihn bereits in der Frühjahrssession genehmigt. Die UREK-SR hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 17. April 2007 einstimmig gutgeheissen.
Der GEF dient als Finanzierungsmechanismus für die zentralen Konventionen im Umweltbereich, die anlässlich des Gipfels in Rio und danach verabschiedet worden sind. Die Schweiz hat sich mit Erfolg dafür eingesetzt, anstelle zahlreicher kleiner Fonds einige wenige gut funktionierende Finanzierungsinstrumente zu errichten, wodurch eine grössere Effizienz gewährleistet wird.
Die Begleitung der Arbeiten des GEF wird von schweizerischer Seite unter Federführung des Bafu sichergestellt. Der GEF arbeitet nicht isoliert, sondern unterstützt Projekte verschiedenster Institutionen, insbesondere Projekte der Weltbank, des Uno-Entwicklungsprogramms, des Uno-Umweltprogramms und der regionalen Entwicklungsbanken. Ferner sucht der GEF bei seiner Tätigkeit, namentlich auf Anregung der Schweiz, zunehmend die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.
Die Schweiz vertritt ihre Stimmrechtsgruppe - zu der auch die zentralasiatischen Partnerländer Kirgistan, Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Kasachstan und Aserbaidschan gehören - permanent im GEF-Rat. Der Aufwand für diese Stimmrechtsgruppe, die 1999 auf Initiative der Schweiz geschaffen wurde, bleibt gross. Der GEF-Rat trifft sich zweimal im Jahr und entscheidet insbesondere über die strategische Ausrichtung der Projektarbeit.
Ich komme zum Rahmenkredit: Der mit der vorliegenden Botschaft beantragte Rahmenkredit umfasst gerundet 110 Millionen Franken. Er liegt damit um 15 Millionen Franken tiefer als der letzte vom Parlament im Jahre 2003 genehmigte Rahmenkredit im Umfang von 125 Millionen Franken. Grund für die Reduktion des Rahmenkredites ist primär die Wechselkursentwicklung. Die wichtigste Komponente des Rahmenkredites ist der schweizerische Beitrag an die vierte Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds. Dieser Beitrag beträgt gemäss Antrag des Bundesrates 88 Millionen Franken. Der Beitrag an den Ozonfonds des Protokolls von Montreal beträgt 12 Millionen Franken, der Beitrag an den Klimafonds 6 Millionen Franken, der Durchführungskredit für begleitende Aktivitäten, unter anderem für die Führung der Stimmrechtsgruppe und für Kontrollmassnahmen, beträgt 3,5 Millionen Franken. Der Beitrag der Schweiz zur Wiederauffüllung des GEF wird zunächst auf der Grundlage des IDA-Verteilschlüssels festgelegt. Dieser beträgt für die Schweiz neu 2,26 Prozent - zuvor waren es 2,43 Prozent - und entspricht 70 Millionen Franken.
Ich komme zur gesetzlichen Grundlage: Parallel zur parlamentarischen Beratung des letzten Rahmenkredites genehmigten die Räte einen neuen Artikel 53 des Umweltschutzgesetzes. Er stellt die gesetzliche Grundlage für das internationale Engagement der Schweiz im Umweltbereich dar. Artikel 53 Absatz 2 USG sieht vor, dass Beiträge an Fonds zur Unterstützung von Entwicklungs- und Transitionsländern bei der Umsetzung von internationalen Umweltabkommen immer in Form von Rahmenkrediten für jeweils mehrere Jahre beschlossen werden. Auch haben wir mit diesen Geldern systematisch den Einbezug der Privatwirtschaft, insbesondere der schweizerischen, gefördert. Nennenswert sind unsere Anstrengungen zur Förderung der erneuerbaren Energien in Entwicklungsländern durch Schweizer Firmen.
Ich komme zum Fazit:
1. Dieser Beitrag und der gesamte Rahmenkredit sind ein Bekenntnis der Schweiz zum globalen Umweltschutz.
2. Sie sind auch ein Bekenntnis der Schweiz, dass sie sich für die Umsetzung der grossen globalen Umweltkonventionen einsetzt.
3. Der Rahmenkredit im vorgeschlagenen Umfang erlaubt der Schweiz, ihre wichtige Rolle bei der Gestaltung der globalen Umweltpolitik weiter wahrzunehmen.
4. Der Rahmenkredit ist auch ein glaubwürdiges Bekenntnis der Schweiz zur Solidarität mit den Transitions- und Entwicklungsländern wie auch mit unseren europäischen Partnern.
Ich beantrage Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Kredit.