Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-09-17
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-17
Wortprotokoll
Das vorrangige Ziel dieser Vorlage ist es, die Vorgaben der beiden Abkommen der Wipo ins schweizerische Recht umzusetzen und diese Abkommen zügig zu ratifizieren; wir haben dies von der Kommissionssprecherin und vom Kommissionssprecher gehört. Wir hätten deshalb eigentlich erwartet, dass sich die Revision auf das hierzu Wesentliche und Notwendige beschränken würde, weil wir aufgrund der letzten Totalrevision, aber auch aufgrund eines gescheiterten Anlaufs zu einer Revision im Jahre 2000 wissen, dass die Aufnahme zusätzlicher Punkte dazu führen kann, dass die Vorlage schliesslich überladen wird und sich mit der Aufnahme jedes zusätzlichen Punktes die Gefahr des Scheiterns erhöht.
Trotzdem enthält nun die Vorlage eine Reihe von Regelungen, die mit den Vorgaben der Abkommen nichts zu tun haben, vor allem bei der Vorlage 1. Bei einigen Regelungen dürfte das nicht kontrovers sein, bei anderen ist das der Fall, wie Sie das ja der Fahne entnehmen können; ich verweise auf Artikel 22a usw. Andererseits gibt es auch Argumente - siehe Seite 3403ff. der Botschaft -, die gegen eine Abkoppelung sprechen, und es wäre tatsächlich eine einseitige Regelung zugunsten der durch das URG geschützten Kreise, wenn wir jetzt nur den Bundesbeschluss ins ordentliche Recht überführen würden. Es ist auch fraglich, ob damit die Europakompatibilität gewährleistet wäre. Jedenfalls wäre mit Sicherheit damit zu rechnen, dass die Sendeunternehmen, der Konsumentenschutz und beispielsweise der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer unmittelbar nach der Verabschiedung dieser Vorlage weitere Anträge einreichen würden.
Unter diesen Umständen können wir auf die beiden Vorlagen eintreten, warnen jedoch davor, heute noch zusätzliche Bestimmungen aufzunehmen, die einerseits das von den Kommissionssprechern geschilderte Gleichgewicht stören würden, gleichzeitig aber auch die eigentlich normale Vorschrift, wonach wesentliche Neuerungen das Vernehmlassungsverfahren zu durchlaufen haben, verletzen würden.
Wir treten also auf die Vorlage ein, sind aber der Auffassung, dass sie nicht noch mit zusätzlichen Punkten angereichert werden sollte.