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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-17

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-17

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag Fluri auf einen neuen Absatz 6 ist, von der Eigentumsgarantie her gesehen, an sich durchaus verständlich. Es ist nicht so, dass wir das nicht geprüft hätten. Aber wir bitten Sie dringend, diesen Antrag abzulehnen. Wir sollten aufhören, Gesetzesbestimmungen zu erlassen, die man gar nicht durchsetzen kann!

Ich bitte Sie, zu überlegen: Wenn Sie für den privaten Gebrauch zu Hause etwas auf eine leere Kassette aufnehmen würden, aus dem Internet beispielsweise, dann müsste die Polizei in Ihre Wohnung kommen, um das zu überprüfen. Es ist besser, Sie machen eine klare Gesetzesvorschrift und sagen damit, was strafbar ist und was nicht. In Bezug auf öffentliche Aufführungen usw. kann man es kontrollieren, im privaten Bereich nicht. Die rechtliche Kontrolle von Werkverwendungen, die sich im Privatkreis abspielen, würde zu einem unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre führen.

Es ist zwar anzuerkennen, dass mit der Fassung, nach welcher das Verbot die offensichtlich illegalen Quellen betrifft, die Schwelle erhöht wird. Aber wie dieser Begriff ausgelegt werden soll, bleibt unklar. Es gibt beispielsweise heute Tauschbörsen, gratis angeboten. Der Upload von Werken auf das Internet, der für den Download notwendig ist, ist verboten und wird sowohl zivil- als auch strafrechtlich sanktioniert. Dort müssen Sie ansetzen - nicht bei der Verwendung! Es besteht keine Notwendigkeit, auch noch die Konsumenten zu kriminalisieren; denn derjenige, der das Werk einspeist, ist es schon. Das haben Sie auch in anderen Rechtsgebieten: Wenn Sie auf dem Markt etwas kaufen, können Sie davon ausgehen, dass es rechtmässig ist. Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass er Ihnen nichts Unrechtmässiges verkauft. Deshalb besteht keine Notwendigkeit für diese Vorschrift.

Nun müssen Sie wissen: Auch bei der Herstellung und Verbreitung von gefälschten Werkexemplaren wird immer nur der Anbieter, nicht auch der Konsument ins Recht gefasst. Bitte machen Sie keine Vorschriften, die störend sind. Stellen Sie sich vor: Sie gehen nach Hause, und wenn Sie etwas herunterladen, wird Ihnen gesagt: Ah, das ist vielleicht oder offensichtlich nicht rechtmässig, die Polizei sollte das überprüfen. Das wären unhaltbare Zustände!

Es gibt zudem neuerdings die Möglichkeit, den Datentransfer aus illegalen Quellen auf dem Internet zu blockieren. In Belgien ist bereits jemand dazu verurteilt worden, eine solche Technologie einzubauen. Es gibt bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung illegaler Internetangebote als das Eindringen in die Privatsphäre der Bürger. Eine solche Vorschrift ist realitätsfremd.

Ich war an der Fraktionssitzung, Herr Kollege Baumann, und ich habe dort expressis verbis über diesen Punkt gesprochen. Die Fraktion hat mir zugestimmt, das möchte ich jetzt einfach noch sagen. Sie waren nicht da - aber das ist mir auch schon passiert.