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Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-09-17

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-17

Wortprotokoll

Die FDP Schweiz hat die Verwahrungs-Initiative aus rationalen und rechtsstaatlichen Überlegungen seinerzeit in Übereinstimmung mit Bundesrat und Parlament ganz klar abgelehnt. Daran hat sie auch in der Vernehmlassung zum Vorentwurf betreffend die lebenslängliche Verwahrung festgehalten. Die Problematik der Umsetzung der Verwahrungs-Initiative liegt darin, dass sie gar nicht EMRK-konform umgesetzt werden kann beziehungsweise die Ziele der Initiantinnen bei einer konformen Umsetzung stark abgeschwächt werden beziehungsweise nicht umgesetzt werden können.

Herr Kollege Aeschbacher, das heisst nicht, dass man sich vor der Aufgabe drücken will. Wir sind in der Kommission ja eingetreten, haben die Vorlage beraten und die verschiedenen offenen Fragen gewichtet, das Dilemma erkannt und entsprechend einen Mehrheitsentscheid gefällt. Das verfassungsmässige Verhältnismässigkeitsprinzip sowie Artikel 5 Absatz 4 EMRK verlangen, dass ein Haftprüfungsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen und, falls die Prüfung ergibt, dass der Anlass für den Freiheitsentzug nicht mehr gegeben ist, der Inhaftierte, allenfalls unter Bedingungen, in die Freiheit zu entlassen ist. In diesem Sinne bleibt auch bei der neuen Gesetzesvorlage höchst problematisch, dass das vorgeschlagene Verfahren einen Überprüfungsautomatismus ausschliesst. Nach unserer Auffassung verstösst das Fehlen dieses Automatismus gegen die Verfassung und die EMRK.

An dieser Stelle ist es nötig zu erwähnen, was in der Diskussion vergessen geht: Das Strafgesetzbuch sieht bereits heute Möglichkeiten vor, das Anliegen der Initiative umzusetzen. Es erlaubt nämlich bereits heute, die Bevölkerung vor gefährlichen, nichttherapierbaren Straftätern im Sinne der Initiative zu schützen. Solcherart verurteilte Personen können das Gefängnis nicht mehr verlassen, wenn keine Aussicht auf eine Besserung besteht.

Wie Sie wissen, konnte man den Medien vor einigen Tagen entnehmen, dass in einem Neubau der Strafanstalt von Lenzburg vorgesehen ist, gewissermassen eine Alters- und Pflegeabteilung für ältere Inhaftierte einzurichten, die nicht mehr entlassen werden können, weil sie nicht mehr als ungefährlich qualifiziert werden können. Das Recht soll aber immer die Möglichkeit vorsehen, auf eine lebenslange Verwahrung zurückzukommen. Wenn man gegen dieses Prinzip verstösst, ist dies auch ein Verstoss gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates.

Wir haben die Gesetzesvorlage durchberaten und sind auf eine ganze Anzahl von Widersprüchlichkeiten gestossen. Die Vorlage des Bundesrates und die Fassung des Ständerates sehen neu eine Abstufung beziehungsweise Qualifikation der gefährlichen Täter vor: Es wird zwischen gefährlichen und extrem gefährlichen Tätern unterschieden. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Wiederholung der Straftat "ernsthaft" oder mit einer "sehr hohen Wahrscheinlichkeit" zu befürchten sei. Es dürfte nicht einfach sein, hier in der Praxis einen solchen Unterschied zu machen.

Ferner wird von einer lebenslänglichen Verwahrung gesprochen, was sich dann in späteren Artikeln wieder als falsch herausstellt. Dies zu Recht, weil es völkerrechtswidrig wäre; aber dann ist der Titel des Gesetzes falsch. Dann wird in Artikel 64 Absatz 1bis Litera a die Einführung eines Elementes des Erfolgsstrafrechtes vorgenommen. Das ist systemwidrig; wir haben den Grundsatz des Schuldstrafrechtes, und die Umsetzung dieser Bestimmung könnte zum Beispiel dazu führen, dass schuldunfähige Personen verwahrt werden könnten. Dann haben wir vor allem Artikel 64c Absatz 4, wo subjektive Elemente hineinkommen, nach denen jemand doch aus der Verwahrung entlassen werden kann - aus Gründen des Alters oder des Gesundheitszustandes, aber auch aus sogenannt anderen Gründen. Diese sogenannt anderen Gründe haben die Initiantinnen bewogen, sich gegen dieses Gesetz auszusprechen. Damit würde nämlich nach ihrer Auffassung durch die Hintertür eine bedingte Entlassung möglich, ohne dass zuerst neue wissenschaftliche Erkenntnisse geprüft werden müssten. Mit anderen Worten: Man würde es aufgrund der sogenannt anderen Gründen ermöglichen, Personen zu entlassen, ohne dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

Diese Unstimmigkeiten führten dazu, dass wir das Geschäft abgelehnt haben. Das waren die FDP-Fraktion, die SP-Fraktion, die grüne Fraktion und der einzige zu diesem Zeitpunkt in der Kommission noch anwesende Vertreter der SVP-Fraktion.

Wir sind selbstverständlich darauf vorbereitet, den Vorwurf entgegennehmen zu müssen, wir würden die Augen vor den Anliegen der Initiative und vor dem tatsächlich unvorstellbaren Leid der Initiantinnen verschliessen. Dem ist aber nicht so. Als Kommission für Rechtsfragen müssen wir den Rechtsstaat und dessen Schranken beachten. Ein Teil unserer Fraktion wird die Anliegen der Initiative sowie die Tatsache höher gewichten, dass doch eine deutliche Mehrheit von Volk und Ständen die Initiative angenommen hat. Die Mehrheit wird aber - mit viel Verständnis für die Initiative - aus rechtsstaatlichen Überlegungen der Kommission folgen.

Auch ich möchte mich kurz äussern zum von der deutschsprachigen Kommissionssprecherin erwähnten Interview der "Solothurner Zeitung" vom 14. August 2007 mit Herrn Bundesrat Blocher. Er hat dort das Verhältnis der Demokratie generell zum Völkerrecht diskutiert und hat dann im Zusammenhang mit der Verwahrungs-Initiative ausgeführt, es sei ein Missbrauch, dass unsere Kommission beschlossen habe, dass die Initiative nicht umgesetzt werden könne, weil sie der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche. Herr Blocher hat natürlich sehr genau gewusst, dass nur ein Teil der Kommission wegen dieser EMRK-Problematik Nichteintreten beschlossen hat. Der andere Teil war der Auffassung, dass die zweite Problematik ebenso schwer zu gewichten sei, wonach die Initiative mit dem Gesetzestext, den der Bundesrat selbst vorgeschlagen hat, nicht umgesetzt würde - mit dieser bedingten Entlassung aus sogenannt anderen Gründen; hier sind ja die Initiantinnen nicht befriedigt worden. Es ist deswegen sehr fragwürdig, wenn ein Justizminister behauptet, es sei ein Rechtsmissbrauch. Zudem hat unsere Kommission für Rechtsfragen zusammen mit der Staatspolitischen Kommission die Thematik des Verhältnisses zwischen Demokratie und Völkerrecht ausführlich diskutiert. Das Bundesamt für Justiz hat am 28. Dezember 2006 ausdrücklich festgehalten, dass aus seiner Sicht an der geltenden Praxis zur Gültigkeitserklärung von Volksinitiativen festzuhalten sei. Der Vorwurf von Bundesrat Blocher trifft also auch sein eigenes Bundesamt für Justiz.

Nach diesem Exkurs zurück zum Geschäft: Die Kommission für Rechtsfragen ist mit 16 zu 4 Stimmen mit der erwähnten Parteivertretung, inklusive des SVP-Vertreters, der Meinung, dass auf dieses Geschäft nicht eingetreten werden dürfe.