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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2007-09-17

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-09-17

Wortprotokoll

Volk und Stände haben entgegen der Empfehlung von Parlament und Bundesrat die Verwahrungs-Initiative deutlich angenommen. Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft, über die wir nun diskutieren, versucht, diese zu präzisierende Initiative umzusetzen. Der Ständerat hat dem Entwurf des Bundesrates ohne Gegenstimme zugestimmt, mit einer ganz kleinen Präzisierung in einem einzigen Punkt. Demgegenüber hat sich die nationalrätliche Kommission mit dem Gesetzesprojekt sehr schwer getan. Schliesslich ist sie, wie Sie gehört haben, nur knapp eingetreten, mit 12 zu 11 Stimmen.

Entscheidend dürfte damals die Einsicht gewesen sein, dass es absolut unbefriedigend wäre, wenn die Interpretation der neuen und tatsächlich in verschiedener Hinsicht noch Klärungsbedarf aufweisenden Verfassungsbestimmungen mit einem Verzicht auf eine Ausführungsgesetzgebung den Gerichten überlassen werden müsste, und dies in einem sensiblen Rechtsbereich. Nach dem knappen Eintretensentscheid hat die Kommission für Rechtsfragen während dreieinhalb Stunden eine eingehende Detailberatung durchgeführt und die Vorlage, wie Sie gehört haben, mit 16 zu 4 Stimmen abgelehnt. Das kommt einem Nichteintretensantrag, wie wir ihn heute behandeln, gleich.

Demgegenüber will die Minderheit, die ich hier vertrete, auf die Vorlage eintreten, im Wesentlichen aus folgenden Überlegungen: Die Umsetzung des Verfassungsauftrages ist zwar aus rechtsstaatlicher Sicht und im Hinblick auf die verbrieften Menschenrechte heikel und sehr anspruchsvoll. Die Minderheit ist aber der Auffassung, dass Bundesrat und Ständerat einen tauglichen Weg gefunden haben. Das dabei erzielte Resultat trifft nach Auffassung der Minderheit den schmalen Pfad zwischen dem Gebot der Menschenrechtskonformität einerseits und einer möglichst weit gehenden und korrekten Umsetzung des Volkswillens andererseits.

Nicht einzutreten, wie es die Kommissionsmehrheit will, ist keine Alternative. Nichteintreten hiesse nämlich, dass der Volkswille nicht umgesetzt würde respektive dass die Gerichte im konkreten Anwendungsfall alleingelassen würden und die überaus heiklen Interpretationsentscheide bei der direkten Anwendung der Verfassungsbestimmung fällen müssten - was bis zum Vorliegen eines ersten wegweisenden Grundsatzentscheids des Bundesgerichtes mit Sicherheit während vieler Jahre zu Rechtsunsicherheit und Rechtsungleichheit führen würde, und dies in einem hochsensiblen Bereich.

Nichteintreten hiesse ferner, dass sich der Gesetzgeber drücken und sich der schwierigen Aufgabe einer [PAGE 1188] rechtskonformen Umsetzung verweigern würde, mit anderen Worten schlicht und einfach seinen Job nicht machen würde. Dies darf nach Ansicht der Minderheit und nach Ansicht der EVP/EDU-Fraktion nicht geschehen. Darum ist auf die Vorlage einzutreten, was bedeutet, dass sie nachher automatisch an die Kommission zurückgeht. Der Einzelantrag von Kollege Ueli Maurer ist daher materiell mit dem Eintretensantrag der Minderheit identisch.

Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten und es damit, wie gesagt, zur weiteren Bearbeitung an die Kommission zurückzuweisen. Die seinerzeitigen Initianten und Initiantinnen und die gut 56 Prozent der Stimmberechtigten, die im Februar 2004 Ja gesagt haben zur Verwahrungs-Initiative, haben ein Anrecht darauf, dass der Auftrag des Volkes so nahe wie immer möglich am Volkswillen und nach den auch uns bindenden Rechtssätzen des Völkerrechtes ausgeführt wird.

Schliesslich noch eine letzte Überlegung: Wie soll unser Rat heute ein Eintreten verweigern, wo er noch nicht einmal Kenntnis davon genommen hat, welche Korrekturen seine eigene Kommission für Rechtsfragen nach ihren mehrstündigen Beratungen am vorgeschlagenen Revisionsprojekt vornehmen will? Das Allermindeste ist doch, auf das Geschäft einzutreten, die Anträge der Kommission zu den Details entgegenzunehmen - Sie finden sie nicht auf der Fahne - und zu prüfen und erst hernach und nach erfolgter Gesetzesberatung zu entscheiden, ob man den vorgeschlagenen Weg gehen oder ablehnen soll.

Ich bitte Sie, so nahe am Volkswillen zu bleiben wie möglich, und das kann mit dieser Vorlage geschehen. Treten Sie auf die Vorlage ein!