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Waber Christian · Nationalrat · 2007-09-17

Waber Christian · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2007-09-17

Wortprotokoll

Zwei Frauen bewegen die Schweiz, sie verfolgen auch mit Interesse hier die Diskussion im Plenum. Es ist das erste Mal, dass eine Gesellschaftsbewegung aufgrund privater Eigeninitiative einen dermassen grossen Erfolg verzeichnen konnte. Das Volk hat diesen zwei Frauen Recht gegeben. Wenn man sagt, das Volk habe immer Recht, bin ich nicht dieser Meinung. Es gibt auch Situationen, in denen die Rechtsstaatlichkeit über der Meinung des Volkes steht. Hier in diesem Fall geht es aber um viel mehr als nur gerade um den Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit. Es geht darum, dass wirklich Tiefbetroffene in ihrer persönlichen Integrität dermassen angegriffen wurden, dass der Schmerz so ist, dass eben der Schutz - auch als Aufgabe des Staates - an erster Stelle steht.

Die Kommission für Rechtsfragen verweigert sich mit ihrem Antrag auf Nichteintreten diesem Auftrag des Volkes. Es gibt eine Güterabwägung auch mit internationalen Normen und Gesetzen, die auch hier oftmals sehr heuchlerisch daherkommt. Diese werden auch willkürlich angewendet. Wenn ich sehe, wie eben diese vielgepriesenen Völkerrechte und Menschenrechte weltweit angewendet werden, dann wird mir direkt schlecht dabei, dass wir uns hier in Spitzfindigkeiten verlieren und uns hinter diesen Anforderungen verstecken. Parlamentarier, die sich hinter diesen Normen effektiv verstecken, würden ganz sicher anders entscheiden, wenn sie persönlich betroffen wären. Bürgerinnen und Bürger, Mütter und Kinder in diesem Land haben das Recht auf den grösstmöglichen Schutz vom Staat. Dieser grösstmögliche Schutz muss angeboten und mit allen Mitteln durchgesetzt werden. Falsche Barmherzigkeit darf nicht dazu führen, dass extrem gefährliche Straftäter geschont werden. Hier ist diese Barmherzigkeit ganz sicher nicht am Platz. Beim rechten Treppenaufgang in unseren Saal und in den Ständeratssaal steht eine Maxime, die wir uns wirklich zu Herzen nehmen sollen und müssen. Es steht dort nämlich: "Das Wohl des Volkes ist das oberste Gebot." Über dieses oberste Gebot, nämlich das Wohl des Volkes, auch über den Anspruch auf Schutz vom Staat durch Gesetze diskutieren wir hier heute im Saal.

Ich möchte Sie dringend dazu aufrufen, auf den Antrag der Kommission auf Nichteintreten nicht einzugehen, sondern die Minderheit zu unterstützen oder Rückweisung zu beantragen, damit dieser Auftrag des Volkes, der in der Verfassung steht, endlich wirklich umgesetzt werden kann.

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