Stahl Jürg · Nationalrat · 2007-09-18
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-18
Wortprotokoll
Die SGK Ihres Rates hat während zweier Tage die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" behandelt. Am 23. November des vergangenen Jahres fand eine Anhörung des Initiativkomitees statt; am 25. Januar dieses Jahres folgte dann die Detailberatung. Ihre SGK hat mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" nicht zu unterstützen.
Einleitend kurz zur Geschichte der Initiative: Sie wurde am 15. September 2005 mit über 135 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative hat die Form des ausgearbeiteten Entwurfes. Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 30. August 2006 zu dieser Volksinitiative in ablehnendem Sinn Stellung genommen. Gemäss der in Artikel 100 des Parlamentsgesetzes vorgesehenen Frist muss die Bundesversammlung bis zum 14. März 2008 über diese Volksinitiative beschliessen. Unser Rat ist der Erstrat.
Was will die Initiative? Sie verlangt, die Bundesverfassung mit Artikel 118a, "Komplementärmedizin", zu ergänzen: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin." Die Initiantinnen und Initianten führen in ihrer Begründung zur umfassenden Berücksichtigung fünf Teilbereiche auf: Integrative Medizin, Heilmittel, Gesundheitsversorgung, Vorsorge inklusive Prävention und die Vertretung in Kommissionen und Gremien.
Die Hauptziele der Initiative sind:
1. Die Gewährleistung des freien Zugangs zur Komplementärmedizin;
2. die Gewährleistung der legalen Ausübung der Komplementärmedizin;
3. die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin in Aus- und Weiterbildung, in Lehre und Forschung, im Heilmittelbereich sowie in den Sozialversicherungen.
Was waren die Überlegungen der Kommission, welche zu einem ablehnenden Entscheid gekommen ist? Die Mehrheit der SGK stimmt den Begründungen des Bundesrates in weiten Teilen zu. So sind zahlreiche Forderungen der Initianten bereits erfüllt.
Die Komplementärmedizin kann mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits heute berücksichtigt werden. Der Zugang zur Komplementärmedizin und das Angebot sind gut: Über 3000 Ärztinnen und Ärzte und rund 20 000 nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten bieten insgesamt über 200 Teilmethoden an. Dazu kommen rund 25 000 komplementärmedizinische Heilmittel.
Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass nach dem Entscheid des Departementes, die fünf Methoden der Komplementärmedizin nach der Versuchsphase nicht in den Grundleistungskatalog aufzunehmen - was ja nicht in direktem Zusammenhang mit der Initiative steht -, 70 Prozent der Versicherten in der Schweiz heute über einen Versicherungsschutz für komplementärmedizinische Behandlungen verfügen.
Die Diskussion über WZW - Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit - wurde in der Kommission sehr engagiert geführt. Verschiedenste Studien und Untersuchungen wurden sowohl vom Initiativkomitee wie auch von den Mitgliedern mit ablehnender Haltung, aber auch von der Verwaltung zitiert. Einig war sich die Kommission darin, dass die Komplementärmedizin einen wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung bildet. Insbesondere wurde der Einsatz von Komplementärmedizin und ihren Methoden im Bereich der Selbstmedikation, Selbsttherapie, aber auch in der Behandlung von Bagatellerkrankungen gewürdigt. Eine bessere Anerkennung der Komplementärmedizin kann einzig wegen der Aufnahme in den Grundleistungskatalog jedoch nicht erreicht werden. Es wird auch weiterhin möglich sein - wenn die WZW-Kriterien nachweislich erfüllt sind -, dass das Departement bzw. die zuständigen Behörden eben wieder wertneutral neu entscheiden werden.
Schlussendlich hat die Mehrheit der Kommission den relativ weit gefassten Initiativtext kritisch beurteilt. Er lässt zu viel Spielraum für Interpretationen. Eine klare Abgrenzung ist kaum möglich. Die Konsequenzen und weitere Begehrlichkeiten sind nicht absehbar. Das ist für die Kommissionsmehrheit ein wesentlicher Grund für die Ablehnung. Die Auswirkungen auf die soziale Krankenversicherung - und diesbezüglich ist ja unser Auftrag eigentlich klar definiert -, aber auch auf andere Bereiche des Gesundheitswesens, die eine Annahme der Initiative hätte, können wegen der Abgrenzungsprobleme nur schwer eingeschätzt werden. Auch im Wissen, dass die Komplementärmedizin in der Bevölkerung viel Anerkennung und Wohlwollen geniesst, muss festgestellt werden, dass diese Behandlungsmethoden in den meisten Fällen additiv, also zusätzlich zur Schulmedizin, zum Einsatz kommen und somit als Ausdehnung der Grundversicherung betrachtet werden müssen.
Aufgrund dieser Überlegungen kam die Kommission zum Schluss, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, also diese Volksinitiative nicht zu unterstützen. Ein Antrag Wehrli als Vermittlungsvorschlag wurde mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten ebenfalls verworfen.
Die Mehrheit Ihrer SGK - der Entscheid fiel mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung - beantragt, die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit fordert, sie zur Annahme zu empfehlen.