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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2007-09-19

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Wenn ich in den Saal schaue, sehe ich, dass die Komplementärmedizin bei der Mehrheit von uns offenbar nicht ein so grosses Interesse auslöst. Ich bin froh, dass dies in der Bevölkerung anders ist, denn in dieser Frage werden nicht wir, sondern die Stimmbürgerinnen und -bürger das letzte Wort haben.

Die Komplementärmedizin ergänzt die klassische Schulmedizin. Beide bilden zusammen ein harmonisches Ganzes. Für dieses Ganze in der Medizin stehen wir Grünen ein. Die Komplementärmedizin bringt einen Mehrnutzen, aber keine Mehrkosten. Es ist daher im Interesse von uns allen, der Komplementärmedizin in unserem Gesundheitssystem einen festen Platz einzuräumen.

Ich beantrage Ihnen, die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" zur Annahme zu empfehlen.

Bundesrat Couchepin hat wohl viele vor den Kopf gestossen, als er die fünf ärztlichen Methoden Phytotherapie, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin, anthroposophische Medizin und Neuraltherapie aus der Grundversicherung gestrichen hat. Denn die Komplementärmedizin findet in der Bevölkerung ein sehr gutes Echo. 80 Prozent der Leute stehen der Komplementärmedizin positiv gegenüber. Die Komplementärmedizin ist auch erfolgreich: Gerade für Kinder und Chronischkranke ist sie eine sanfte Art und Weise, eine Krankheit zu behandeln. Um den Entscheid des Bundesrates zu korrigieren, müssen wir heute der Initiative zustimmen.

Ich habe hier nicht die gleiche Einschätzung wie Kollege Wehrli. Wenn wir die Komplementärmedizin verankern wollen, können wir nicht auf den Gesetzgeber und auf den Bundesrat hoffen. Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen. Wenn wir diesen Artikel in der Bundesverfassung verankern, können wir die fünf genannten Methoden der Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung aufnehmen.

Für uns Grüne ist die Wahlfreiheit im medizinischen Bereich ein wichtiges Prinzip. Jeder und jede soll frei wählen können, in welche Medizin sie oder er mehr Vertrauen hat und welche Medizin sie oder ihn am besten heilt. Für die einen ist das nur die klassische Schulmedizin, für die anderen ist das nur die Komplementärmedizin. Für den grössten Teil der Bevölkerung ist es aber, je nach Krankheit, die Schulmedizin oder die Komplementärmedizin. Weil sich Schulmedizin und Komplementärmedizin sinnvoll ergänzen, sollen beide in der Grundversicherung berücksichtigt werden. Es ist nämlich nicht einzusehen, dass jemand, der sein Leiden mit klassischer Schulmedizin behandelt, dies über die Grundversicherung abrechnen kann, dass hingegen jemand, der beim selben Leiden auf die Komplementärmedizin setzt, selber in die Tasche greifen oder sich eine Zusatzversicherung leisten muss.

Um die Studien über die Wirksamkeit der Komplementärmedizin ist ein richtiger Glaubenskrieg entbrannt. Die Komplementärmedizin wird gegen die Schulmedizin ausgespielt und umgekehrt. In diesem Kampf gilt es kühlen Kopf zu bewahren. Viele Menschen lassen sich mit Komplementärmedizin behandeln, viele Krankheiten wurden mit Komplementärmedizin erfolgreich geheilt. Ich frage Sie: Was zählt am Schluss? Es ist doch der Erfolg bei der Behandlung einer Krankheit.

Ich möchte noch auf zwei Argumente eingehen, die gegen die Komplementärmedizin angeführt werden:

1. Es wird immer wieder gesagt - gestern hat es der Kommissionssprecher auch ausgeführt -, die Komplementärmedizin verursache Mehrkosten. Bis 2004 waren die fünf ärztlichen Komplementärmedizin-Methoden in der Grundversicherung enthalten. Damit gab es keine Kostenexplosion bei der Grundversicherung, diese Methoden machten damals 0,13 Prozent der Kosten der Grundversicherung aus. Heute müssen die Leute selber ins Portemonnaie greifen und diese Leistungen über eine Zusatzversicherung berappen. Davon profitieren vor allem die Versicherer, die bis zu 300 Millionen Franken mehr an Prämiengeldern einnehmen.

2. Es wurde gesagt, die Formulierung in der Initiative, dass die Komplementärmedizin umfassend berücksichtigt werden müsse, sei eine Formulierung, die kaum umzusetzen sei; man müsse dann alle Formen von Komplementärmedizin und auch nichtärztliche Therapien aufnehmen. Dagegen gilt es festzuhalten: Es war nie die Absicht der Initianten, all diese Formen der Komplementärmedizin und alle nichtärztlichen Therapien über die Grundversicherung bezahlen zu lassen. Es besteht hier auch keine Gefahr, denn ein Verfassungsartikel muss zur Umsetzung in ein Gesetz fliessen. Und wer ist der Gesetzgeber? Das sind wir alle. Wir alle haben es, wie bei anderen Verfassungsartikeln, in der Hand, wie das Gesetz am Schluss aussieht.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und Ja zur Komplementärmedizin zu sagen.