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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-09-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-09-20

Wortprotokoll

Frau Fässler hat Recht. Sie hat erkannt, dass es hier effektiv um eine Ausweitung der bisherigen Leistungen geht. Ich höre hier in diesem Saal relativ viel von Verzichtplanung, Verschlankung des Staates, Ausgabendisziplin. Was Sie hier mit dem Festhalten am Beschluss des Nationalrates beschliessen möchten, ist jedoch ganz klar eine zusätzliche Aufgabe zulasten des Bundes. Es ist so: Im Rahmen des NFA hat das Parlament darüber entschieden, dass im Bereich der Seuchenbekämpfung die ganze Aufgabe und die ganze Finanzierung den Kantonen zufällt. Die Kantone sind damit einverstanden.

Herr Zemp, ich bin damit einverstanden, dass uns die Seuchenproblematik inskünftig wahrscheinlich noch ziemlich beschäftigen wird. Aber das Parlament hat entschieden, dass sie primär Aufgabe der Kantone ist. Daran ändert auch der Hinweis auf künftige Seuchen, die uns bedrohen, nichts; die Seuchenproblematik ist Aufgabe der Kantone. Es gibt eine Ausnahme, die bisher galt und an der wir festhalten möchten, nämlich für diejenigen Fälle, in denen eine Seuche nationales Ausmass erreicht, weil sie sich sehr schnell verbreitet. Hier ist es sinnvoll, dass der Bund sehr schnell einschreitet und die kantonalen Aktivitäten koordiniert. Das hat er bei BSE gemacht; hier hat er sich deshalb bereiterklärt, die Entsorgung von Fleischabfällen zu finanzieren - mit einer Kann-Formulierung.

Sie weiten aber diesen Bereich nicht nur aus, indem inskünftig nicht nur BSE, sondern alle Seuchen eingeschlossen werden können; es wird auch noch ins Auge gefasst, dass nicht nur die Entsorgung von Fleischabfällen, sondern alle Kosten der Entsorgung zulasten des Bundes gehen. Es ist also eine doppelte Ausweitung der Möglichkeiten, dass der Bund in Pflicht genommen werden kann. Das ist für mich keine kohärente Politik; sie belastet früher oder später den Bundeshaushalt durch eine Aufgabe mehr, und deshalb ist das kein Konzept, das ich unterstützen kann.

Es wäre auch ein Systembruch, wenn Sie die Entkoppelung der Entsorgungsbeiträge des Bundes für BSE und die damit verbundene Befristung jetzt mit einem neuen Artikel aufheben würden. Das ist ein Systembruch, der ebenfalls problematisch ist. Bei BSE rechnen wir damit, diese Entsorgungskosten noch etwa sieben bis acht Jahre tragen zu müssen, dann aber ist das fertig, und somit entfallen auch diese Mittel. Wenn Sie hier die Befristung aufheben, dann ist das eine Türe, die Sie auftun, und zwar weder zeitlich befristet noch inhaltlich befristet.

Deshalb empfehle ich Ihnen dringend, hier auch im Sinne der Budgetdisziplin, der Aufgabenkonzentration und Aufgabenverzichtplanung, die Sie vom Bundesrat so sehr wünschen, konsequent dem Ständerat zu folgen.