Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-24
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-24
Wortprotokoll
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat mit Schreiben vom 19. September auf den offenen Brief, der hier erwähnt wird, geantwortet. Darin hält es fest, dass ihm die im Ausland bestehenden Alarmsysteme für Kindsentführungen bekannt sind und sie seit einiger Zeit im Departement geprüft werden. Insbesondere wird geprüft, ob und wie ein solches Alarmsystem für Kindsentführungen in der Schweiz eingeführt werden könnte.
Diese Überprüfung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, da die Kompetenz für Strafverfolgung im Rahmen einer Entführung bei den Kantonen liegt. Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz hat die Frage einer allfälligen Einführung eines solchen Systems ebenfalls bereits beraten. Bestehende Alarmierungssysteme sollen geprüft werden, und eine Berichterstattung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Diese Woche wird sich die Vereinigung der kantonalen Kripochefs der Schweiz mit diesem Thema befassen. Weiter wird der Chef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes diese Frage an der Versammlung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren vom 15. November 2007 in St. Gallen mit den Mitgliedern der kantonalen Regierungen erörtern. Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates hat dazu zwei Motionen beschlossen, zu denen der Bundesrat demnächst Stellung nehmen wird.
Es darf nicht vergessen werden, dass bei den laufenden Prüfungsarbeiten natürlich nicht nur die positiven, sondern auch die nachteiligen Dinge besprochen werden. Erstens befürchten Fachleute bei diesem Alarmsystem, dass beispielsweise aufgrund der sehr breiten Publizität Nachahmungstäter angeregt werden könnten. Das ist sehr ernst zu nehmen. Zweitens ist bei diesem System darauf zu achten, wie die Polizei die Flut der Mitteilungen - unter Umständen kommen Hunderttausende, wenn die gesamte Bevölkerung aufgefordert wird, Mitteilungen einzuspeisen - bewältigen soll. Das sind alles Detailfragen, die man ernst nehmen muss. Wenn sie nicht genau bedacht werden, kann die Verbrechensbekämpfung sogar behindert werden. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass in gewissen Fällen eine stille Fahndung besser ist als eine offene.
Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass im Fall Ylenia faktisch ausgeschlossen werden kann, dass ein solches Alarmsystem den Mord hätte verhindern können. Wahrscheinlich wäre nicht einmal eine frühere Identifizierung des Täters möglich gewesen.