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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2007-09-24

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-24

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dem Mehrheitsbeschluss der Kommission zuzustimmen und an unserem ursprünglichen Entscheid festzuhalten.

Wir haben gehört, dass mit dem Steuerpaket 2001 das Existenzminimum der steuerpflichtigen Personen von Steuern befreit worden wäre. Die Finanzdirektorenkonferenz opponierte damals nicht dagegen, weil die Lösung sachgerecht war und keine materielle, sondern einzig eine formelle Harmonisierung vorsah, d. h. es sollte nicht gesamtschweizerisch bestimmt werden, wie hoch das Existenzminimum sein solle, sondern das sollte den Kantonen obliegen.

Genau die gleiche Vorlage liegt uns heute wieder vor. Die SGK ist im Zusammenhang mit verschiedenen Ansätzen zur Armutsbekämpfung zum Schluss gekommen, dass die Steuerbefreiung des Existenzminimums ein zentrales Element der Strategie gegen Armut ist. Dabei soll indes nicht in die Tarifautonomie der Kantone eingegriffen werden. Die Kantone sollen selber festlegen, wie das Existenzminimum definiert ist. Denn in den Kantonen sind die Lebensbedingungen jeweils unterschiedlich, es spielen verschiedene Faktoren eine Rolle wie Mieten, Kinder- und Familienzulagen, Verbilligungen der Krankenkassenprämien, Regelung der Alimentenbevorschussung usw. Die SGK berücksichtigt diesen Umstand, indem sie entsprechend der seinerzeitigen Lösung im Steuerharmonisierungsgesetz einzig eine formelle, nicht jedoch eine materielle Harmonisierung vorschlägt.

Die Höhe des Tarifes, ab welchem die Steuerpflicht beginnt, fällt in den Kantonen sehr unterschiedlich aus. In einigen Kantonen liegt sie deutlich unter dem jeweiligen Existenzminimum. Damit bestehen negative Anreize, und zwar dann, wenn ein Erwerbseinkommen besteuert wird, welches knapp zur Deckung des Existenzbedarfs ausreicht, währenddem Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe und der Fürsorge in gleicher Höhe steuerfrei sind. Angesichts der grossen Zahl von Menschen, die trotz Vollzeitarbeit nicht genug für ihren Lebensunterhalt verdienen, fällt dieser Fehler im System stark ins Gewicht und muss korrigiert werden.

Es ist bedauerlich, dass der Ständerat nicht auf die Vorlage eingetreten ist. In der Argumentation beruft sich der Ständerat auf die Steuerhoheit der Kantone. Während die Finanzdirektorenkonferenz die Vorlage unter bestimmten Bedingungen nach wie vor unterstützt, wie schon beim Steuerpaket, spricht sich ein grosser Teil der Kantone dagegen aus, beziehungsweise die Kantone sind sich uneins und beurteilen die vorgesehene Normierung grösstenteils als deklaratorisch. Diese Argumentation ist allerdings nicht sehr überzeugend. Seit der Ablehnung des Steuerpaketes durch das Volk [PAGE 1344] ist der Handlungsbedarf in diesem Bereich eher grösser geworden, und zudem würde auch der Mittelstand von dieser Lösung profitieren.

Die Steuerbefreiung des Existenzminimums ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, vermindert den administrativen Aufwand und setzt Anreize richtig. Gerade das ist ein zentraler Punkt. Erwerbseinkommen soll nicht besteuert werden, wenn Sozialhilfe in gleicher Höhe steuerbefreit ist.

Vor einem Jahr, an der Herbstsession in Flims, hat unser Rat der Vorlage zugestimmt. Halten wir an diesem sachgerechten Beschluss fest. Die CVP-Fraktion wird dies tun und der Kommissionsmehrheit folgen.