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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-09-24

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-09-24

Wortprotokoll

Ich glaube, die Finanzpolitik der letzten Jahre war zweifellos unter anderem vom Erfolg des Instrumentes Schuldenbremse gekennzeichnet. Damit ist es uns gelungen - zum Teil auch entgegen dem europäischen Trend -, die Ausgaben des Staates in den Griff zu bekommen. Damit ist es uns gelungen, einen Schritt in Richtung gesunder Staatsfinanzen zu machen.

Die Schuldenbremse hat aber natürlich auch den Effekt, dass da und dort noch Begleitaktivitäten nötig sind. Die Kreditsperre ist eine typische Begleitaktivität zur Schuldenbremse. Man könnte auch sagen: Sie hat etwas den Charakter eines Eventualantrages. Es ist nämlich während eines Budgetjahres, wenn die Geschäfte einmal schlecht laufen, fast nicht mehr möglich, die Ausgaben zu senken. Das können Sie praktisch nicht mehr, wenn das Budget einmal bewilligt ist. Es ist aber ein Leichtes, zu sagen: Wenn die Entwicklung einigermassen vernünftig verläuft, dann können wir auf diese Beträge der Kreditsperre verzichten, wir können sie entsperren. Dieses Entsperren ist hundertmal leichter und einfacher, als wenn Sie während des laufenden Jahres [PAGE 1359] das Gegenteil machen müssen, weil sich die Situation verschlechtert.

Deshalb dient die Kreditsperre gewissermassen als Puffer. Sie ist ein Ventil. Sie gibt uns die Möglichkeit, noch Budgetpolitik zu betreiben. Sie ist entgegen dem, was gesagt wurde, auch nicht flächendeckend. Der Bundesrat hat in den Anwendungsfällen - und sie hat sich jedes Mal bewährt - darauf geachtet, dass z. B. die Passivzinsen, dass die Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen, dass die Pflichtbeiträge an internationale Organisationen, dass namentlich die Beiträge an die Sozialversicherungen, dass dann aber auch die Beiträge an die Eisenbahn-Grossprojekte immer ausgenommen sind. Das gilt auch für die Personalbezüge; wir haben noch nie mit der Kreditsperre einen Franken bei den Personalbezügen gespart - nie! -, und das wird auch in Zukunft so sein. Wir werden mit Sicherheit nicht mit der Kreditsperre Lohnpolitik betreiben.

Wir haben hingegen einen Handlungsspielraum bekommen. Der Handlungsspielraum besteht eben, Frau Fässler, beim Entsperren. Das ist der Handlungsspielraum: Man kann entsperren. Wenn es um kleinere Beträge geht, liegt das in der Kompetenz des Bundesrates, wenn es grössere Beträge sind, braucht es einen Nachtragskredit. Ich denke, das sind finanzpolitische Spielräume.

Es ist zweifellos so, dass wir diese Kreditsperre bei der Revision des Finanzhaushaltgesetzes eigentlich problemlos hätten einbauen können. Aber es geschah nicht; es ist gewissermassen auch ein Versehen. Deshalb wollen wir es nachholen. Die Kreditsperre läuft nämlich aus, und zwar am Ende dieses Jahres. Nachdem wir für das Budget 2008 bis heute keine Kreditsperre vorgesehen haben, weil wir sie nicht benötigen, ist der Moment da, dieses Versehen nun wettzumachen und eben dafür zu sorgen, dass die Kreditsperre als Ventil, als Puffer, als Hilfsinstrument noch ins Finanzhaushaltgesetz eingepasst wird.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, auf dieses Geschäft einzutreten und es im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission zu behandeln.