Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-24

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-24

Wortprotokoll

Ich beantworte die Frage von Frau Leutenegger Oberholzer. Der Bundesrat nimmt wie folgt Stellung. In einer demokratischen Gesellschaft ist die Meinungsäusserungsfreiheit, insbesondere im Rahmen politischer Debatten, weitestmöglich zu schützen. Dies hat der Bundesrat auch in seiner Antwort an den Uno-Sonderberichterstatter Doudou Diène betont. Es ist Sache der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte und nicht Sache des Bundesrates, zu beurteilen, ob die Verbreitung von Bildaufnahmen einer realen Tötung in einem konkreten Fall unter das sogenannte Brutaloverbot im Sinne von Artikel 135 des Strafgesetzbuches fällt oder nicht. Es steht jedermann frei, eine entsprechende Strafanzeige einzureichen. Es ist auch nicht Aufgabe des Bundesrates, über Geschmack zu befinden. Es ist wissenschaftlich weitgehend anerkannt, dass der wiederholte, häufige Konsum von Gewaltdarstellungen bei einer geringen Zahl von Personen mit spezifischer Persönlichkeitsstruktur unter Umständen zu einer Erhöhung der Gewaltbereitschaft und eventuell sogar zu Nachahmungen führen kann. Nach Meinung der Fachleute ist im Kontext der Präsentation des besagten Videos eine einzelne Bildfolge indessen kaum geeignet, solche Effekte hervorzurufen. Im Interesse der freien Meinungsäusserung sollten nur effektiv sozialschädliche Verhaltensweisen bestraft werden. Es muss hingegen zulässig sein, dass Themen wie Gewalt oder eben Jugendgewalt auch anhand von realen Darstellungen thematisiert werden können. Soweit Bilddarstellungen tatsächlich die Anforderungen von Artikel 135 des Strafgesetzbuches erfüllen, verfügen die Strafverfolgungsbehörden über genügend Möglichkeiten, deren Verbreitung zu verhindern.