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Baader Caspar · Nationalrat · 2007-09-25

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-25

Wortprotokoll

Bitte erinnern Sie sich zurück: Vier Parteien haben fünf Anträge für eine dringliche Debatte gestellt; wir haben diese Anträge im Büro beraten. Ausgerechnet jene Fraktion, die zwei Anträge gestellt hat, will jetzt nicht mehr darüber diskutieren. (Unruhe) Einer ist zugegebenermassen beantwortet worden, der andere ist noch offen.

Bei dringlichen Debatten ist es üblich, dass jener Bundesrat anwesend ist und jener Bundesrat Stellung nehmen kann, dessen Departement die Fragen betreffen. Wir werden am 1. Oktober eine ausserordentliche Session zum Thema Steuerfragen haben. Geplant ist, dass Herr Bundesrat Merz anwesend ist. Das war immer so, auch bei dringlichen Debatten. Es erstaunt mich natürlich jetzt schon, wenn Sie hier dem Vorsteher des EJPD diese Gelegenheit nicht geben wollen. Haben Sie eigentlich Angst davor, dass Transparenz entsteht, dass vielleicht gewisse Aussagen gemacht werden, die dem Parlament nicht gefallen?

Herr Vischer, es ist dem Parlament nicht verboten, einen Antrag in Bezug auf den anwesenden Bundesrat zu stellen. Das haben wir gemacht, wir wollen diese Debatte führen - in Anwesenheit des Justizministers. Dies ist besonders wichtig, weil er ja in aller Öffentlichkeit dem Verdacht ausgesetzt worden ist, er könnte allenfalls in einen Komplott mit einer angeschuldigten Person verwickelt sein. Wenn er dies wäre, dann wäre dies eine strafbare Handlung. Es ist Sache des Justizministers, dazu Stellung zu nehmen.

Es geht hier um die Glaubwürdigkeit - um die Glaubwürdigkeit des Parlamentes, des Bundesrates, aber auch der Institutionen des Parlamentes, insbesondere der GPK. Herr Pelli, wenn es um die Glaubwürdigkeit geht, können Sie nicht sagen, es sei unwürdig, dass das Parlament diese Fragen diskutiere. Es geht auch nicht um Personenkult, Frau Häberli. Es geht darum, dass ein Mitglied der Landesregierung einem Vorwurf ausgesetzt worden ist, zu dem es Stellung nehmen können muss.

Das Parlament erhebt zu Recht Anspruch darauf, Hüter der Verfassung zu sein. Bitte kommen Sie diesem Anspruch nach! Nach unserer Bundesverfassung hat jeder Angeschuldigte, ob vor Gericht oder sonst wo, das Recht und den Anspruch auf rechtliches Gehör. Das ist ein verfassungsmässiges Recht. Es geht doch nicht an, dass man zuerst in der Öffentlichkeit derartige Anschuldigungen ausspricht, dann aber hier drin das rechtliche Gehör verwehrt. Das wollen Sie, Frau Wyss, mit dem Antrag Ihrer Partei.

Ich bitte Sie, bleiben Sie vernünftig, walten Sie Ihres Amtes als Hüter der Verfassung, und gewähren Sie auch dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes das nötige rechtliche Gehör.