Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2007-09-25
Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Ich bin in dieser Frage erblich etwas vorbelastet.
Eine Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an der Sitzung vom 22. Mai 2007 beschlossen, Ihnen zu beantragen, den vier vorliegenden parlamentarischen Initiativen, welche die Einführung eines steuerprivilegierten Bausparens nach basellandschaftlichem Modell in allen Kantonen ermöglichen wollen, Folge zu geben. Der Gegenantrag wird anschliessend von der Minderheitssprecherin vertreten.
Ich referiere vor Ihnen nicht zum ersten Mal über das bei uns im Baselbiet äusserst erfolgreiche Bausparmodell, von dem seit bald zwei Jahrzehnten vornehmlich junge Familien, die zuvor in Miete lebten, profitieren durften und hoffentlich weiterhin profitieren dürfen. Ich möchte deshalb die wichtigsten Argumente noch einmal ins Feld führen:
1. Bausparen erfüllt einen Verfassungsauftrag: Die Verfassung schreibt die Förderung des Wohneigentums vor. Bisher wurde in der Schweiz auf diesem Gebiet jedoch nur wenig unternommen. Im Durchschnitt liegt in der Schweiz die Wohneigentümerquote bei knapp 35 Prozent. In Deutschland liegt sie bei fast 45 Prozent, in Frankreich und in Österreich bei 55 Prozent. Wenn wir einen Blick nach Spanien werfen, sehen wir, dass sie dort sogar bei über 80 Prozent liegt. Die Wohneigentümerquote kann nur durch effektive Förderinstrumente, z. B. durch das steuerprivilegierte Bausparen, wie es die vier Initiativen fordern, nachhaltig gesteigert werden.
2. Bausparen funktioniert: Im Kanton Basel-Landschaft wird das steuerlich begünstigte Bausparen bereits seit über fünfzehn Jahren erfolgreich praktiziert. Über 6000 Mieterinnen und Mieter haben dieses Instrument bisher erfolgreich genutzt. Die Wohneigentümerquote im Kanton Baselland ist seit 1990 von 37 auf fast 42 Prozent angestiegen.
3. Bausparen erhält Arbeitsplätze und schafft sogar neue: Eine wissenschaftliche Studie belegt, dass sich steuerlich begünstigtes Bausparen trotz kurzfristiger Steuerausfälle volkswirtschaftlich lohnt. Eine relativ geringe Reduktion des Steuervolumens bewegt hohe Mittel. Das angesparte Eigenkapital macht rund einen Drittel des Bauvolumens aus, der Rest der Finanzierung wird durch Hypotheken erbracht, die notabene ohne Eigenkapital gar nicht geleistet würden. Durch das Bausparen ist mehr Eigenkapital vorhanden; dadurch werden z. B. auch in der Bauwirtschaft zusätzliche Aufträge ausgelöst und neue Arbeitsplätze geschaffen. Schlussendlich profitiert der Staat sogar von zusätzlichen Steuereinnahmen.
Ein paar Kennzahlen aus der Studie "Bausparen im Kanton Baselland" von Füeg und Studer:
Aus 1 Franken Steuerausfall resultiert ein dem Bausparen zurechenbares Volumen an neuerworbenem Wohneigentum von 20 Franken, das entspricht einem Verhältnis von 1 zu 20. Aus durchschnittlich 4,5 Millionen Franken jährlichen Steuerausfällen und durchschnittlich pro Jahr ausbezahlten Prämien von einer halben Million Franken resultiert eine Wertschöpfung von rund 40 Millionen Franken in der regionalen Bau- und Planungswirtschaft. Der gesamte volkswirtschaftliche Nutzen, welcher direkt oder indirekt durch das Bausparen in der Region ausgelöst wird, lässt sich gemäss Studie auf knapp 70 Millionen Franken beziffern. Umgerechnet entspricht dies der Schaffung oder dem Erhalt von weit über 500 Arbeitsplätzen, also einer Beschäftigung von über 500 Personen. Durch die durch das Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten im Wohnungsbau erhalten Kanton und Gemeinden mit einigen Jahren Verzögerung - auch das belegt diese Studie - wieder über 6 Millionen Franken an Steuern und Abgaben zurück, was schlussendlich das Bausparen für seinen Träger zu einem Gewinn macht. Rechnet man die Zahlen des Kantons Basel-Landschaft auf die ganze Schweiz hoch, so würde, wenn das Bausparen überall so eingeführt würde, damit ein zusätzliches Investitionsvolumen von 2 bis 3 Milliarden Franken ausgelöst.
Massnahmen im Zusammenhang mit der zweiten und dritten Säule sind keine geeigneten Fördermassnahmen, wie das die Gegner dieser parlamentarischen Initiativen immer behaupten. Der Verfassungsauftrag zur Förderung des Wohneigentums muss mit einem eigenen Instrument, nämlich mit dem Bausparen, verfolgt werden. Mit der zweiten Säule hingegen soll die gewohnte Lebenshaltung im Alter oder bei Invalidität in angemessener Weise ermöglicht werden. Daher heisst die zweite Säule ja auch "berufliche Altersvorsorge"; die dritte Säule unterstützt dieses Ziel zusätzlich. Mit dem Erwerb von Wohneigentum werden die zweite und dritte Säule zweckentfremdet, denn die Probleme beim Vorbezug der zweiten Säule sind hinlänglich bekannt, z. B. wenn das durch die zweite Säule finanzierte Wohneigentum im Falle einer Scheidung oder von Invalidität veräussert werden muss. Zusätzlich verringern sich bei verpfändeten Einlagen die im Alter oder bei Invalidität ausbezahlten Leistungen, womit das zentrale Ziel der zweiten Säule, eine angemessene Lebenshaltung im Alter zu ermöglichen, verfehlt wird.
Das Bausparen, wie es die vier Initiativen fordern, fördert nur selbstgenutztes Wohneigentum und nur zum erstmaligen Erwerb. Nach diesen Forderungen der Initiativen wird jeder Person nur einmal im Leben ein steuerbegünstigtes Bausparen ermöglicht. Eine weitere Voraussetzung ist, dass jene Personen nicht bereits ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen. Also kann nicht für Ferienwohnungen gespart werden. Diese Form des Bausparens richtet sich also ganz eindeutig an Mieterinnen und Mieter, und ich frage mich, warum eigentlich diese Lobby in der Frage des Bausparens nicht besser vertreten ist.
Das Bausparen fördert Wohneigentum, ein urschweizerisches Anliegen. 75 Prozent der Bevölkerung wollen gemäss einer Studie Longchamp in den eigenen vier Wänden wohnen, aber nur gerade 35 Prozent der Bevölkerung konnten sich bisher diesen Wunsch erfüllen. Gemäss dieser Studie sind 65 Prozent der Befragten ausserdem der Meinung, dass der Bund und die Kantone zur Wohneigentumsförderung durchaus Steuereinbussen in Kauf nehmen dürften. [PAGE 1371]
Ein Argument, das man bei der Gegnerseite leider immer wieder hört, lautet, mit dem Bausparen würden die Reichen beschenkt. Lassen Sie mich nochmals in aller Deutlichkeit festhalten, dass diese Aussage schlicht und einfach falsch ist. Gemäss Angaben der Finanz- und Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft haben zwei Drittel der Bausparenden, die in den letzten fünfzehn Jahren "baugespart" haben, ein steuerbares Einkommen zwischen 60 000 und 80 000 Franken. Nur gerade 10 Prozent der Bausparenden im Kanton Basel-Landschaft haben ein steuerbares Einkommen von über 120 000 Franken. Also ist die Meinung, Bausparen sei nur etwas für Reiche, eindeutig widerlegt. Im Übrigen fordern alle Initiativen, dass Missbräuche verhindert werden sollen, und das ist auch richtig so.
Mit Ihrer Unterstützung kann für einen grossen Teil der erwähnten 75 Prozent der Schweizer Bevölkerung der Traum von den eigenen vier Wänden in Erfüllung gehen. Ich bitte Sie, der Mehrheit der WAK zu folgen und allen vier vorliegenden Initiativen Folge zu geben.