Schmid Samuel · Ständerat · 2000-09-27
Schmid Samuel · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-27
Wortprotokoll
Ich habe etwas Mühe, mir vorzustellen, dass ein Medikament, das rezeptpflichtig, aber nicht kassenpflichtig ist, frei der Werbung unterliegen soll. Wenn es rezeptpflichtig ist, dann, gehe ich davon aus, dass es von einer gewissen "Gefährlichkeit" ist bzw. gesundheitliche Konsequenzen haben kann, wenn seine Einnahme nicht begleitet und es eben ohne ärztliche Verordnung eingenommen wird. Wenn es nicht kassenpflichtig ist, dann gehört es möglicherweise in eine Kategorie, die eben nicht unbedingt zur Grundversorgung gehört, um die Gesundheit sicherzustellen oder die Krankheit zu besiegen oder abzuwenden.
Es ist eben rezeptpflichtig, weil es gesundheitsgefährdend sein kann. Da habe ich etwas Mühe, hier eine Ausnahme zu [PAGE 611] sehen und zu sagen: Ja gut, das kann frei beworben werden.
Durch die Werbung werden doch Bedürfnisse geschaffen - das ist ja das Ziel, das legitime Ziel der Werbung, das bestreite ich ja gar nicht -, in einem Bereich, der offenbar gesundheitsgefährdend sein kann. Man kann durchaus sagen, das Medikament sei selber zu bezahlen, einverstanden, aber: Die Konsequenz daraus und auch die Konsultation für den Erhalt des Rezeptes ist nicht selber zu tragen, das geht dann zweifellos über die Kasse.
Hier habe ich Zweifel. Ich bin aus diesem Grunde bisher nicht überzeugt von der Argumentation der Mehrheit, respektive für mich fehlt es an der inneren Logik, warum ausgerechnet hier eine Ausnahme gemacht werden soll.