Daguet André · Nationalrat · 2007-09-26
Daguet André · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-26
Wortprotokoll
Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion beantrage ich Ihnen, dem Antrag auf Nichteintreten zuzustimmen und, sofern nicht Nichteintreten in diesem Rat beschlossen wird, den anderen Minderheitsanträgen zuzustimmen.
Ich erinnere nochmals an die Volksabstimmung vom 27. November 2005. Wir hatten eine sehr harte Auseinandersetzung über die Sonntagsverkäufe in den Bahnhöfen, und die Volksabstimmung ist bekanntlich mit 49,4 Prozent Neinstimmen zu 50,6 Prozent Jastimmen ganz knapp ausgegangen. Es war eine sehr knappe Abstimmung. Es ist klar, dass sich diese Position gegen unseren Willen mehrheitlich durchgesetzt hat; das akzeptieren wir als gute Demokraten. Aber wenn wir diese Abstimmung nochmals genau anschauen, stellen wir fest, dass 19 Kantone Nein zu dieser Vorlage gesagt haben. Es waren lediglich fünf Vollkantone und zwei Halbkantone, die dieser Vorlage zugestimmt haben. Weil das die grossen Kantone wie Zürich, Bern, Genf, Aargau und die beiden Basel waren, hat es doch zu dieser knappen Mehrheit gereicht. Aber 19 Kantone haben Nein gesagt; das war ein klares Signal.
Es war damals in der Diskussion immer gesagt worden: Wir wollen diese Sache in den Bahnhöfen regeln, weil wir damit eigentlich einen Schlusspunkt setzen wollen. Das ist von verschiedenen Fraktionen so vertreten worden. Deshalb muss ich Ihnen sagen, dass es nicht verständlich ist, dass jetzt die WAK ganz knapp entschieden hat, der parlamentarischen Initiative Wasserfallen Folge zu geben, ohne erstens die Kantone, deren grosse Mehrheit die Sonntagsverkäufe in den Bahnhöfen abgelehnt hat, und zweitens die Sozialpartner in die Vernehmlassung einzubeziehen. Denn diese parlamentarische Initiative beinhaltet eine ganz klare Ausweitung der Sonntagsverkäufe und damit eine weitere Durchlöcherung des Sonntagsarbeitsverbotes. Es geht hier nämlich um vier Sonntagsverkäufe ohne Bewilligung, ohne Bedürfnisnachweis. Ich sage es hier: Es ist unverständlich, weshalb man die Kantone nicht in die Vernehmlassung einbezieht, auch wenn selbstverständlich die Kantone selber darüber entscheiden - das sei zugegeben -, wie sie das ausgestalten wollen. Aber es ist klar eine weitere Liberalisierung, und ich verstehe das nicht, nachdem das Volk zu den Sonntagsverkäufen so knapp Ja gesagt hat.
Deshalb möchte ich die zuständige Volkswirtschaftsdirektorin etwas fragen. Wir hatten seinerzeit die Volksabstimmung über Sonntagsverkäufe in Bahnhöfen, und man hat uns damals gesagt, es gehe nicht um eine weitere Liberalisierung. Ich wäre sehr froh, wenn Sie hier, Frau Bundesrätin, eine klare Haltung bekanntgeben würden: Ist das jetzt die letzte Vorlage dieser Art, und ist jetzt Schluss mit weiteren Liberalisierungen an Sonntagen?
Eine zweite Frage ist für uns ebenfalls ein riesiges Anliegen: Wir haben im Zusammenhang mit den Sonntagsverkäufen immer gesagt, dass jene am meisten von der Erweiterung der Sonntagsarbeit betroffen sind, die auch zu den schlechtesten Arbeitsbedingungen zu arbeiten haben. Deshalb möchte ich auch diese Frage klipp und klar an Frau Bundesrätin Leuthard stellen: Wie sehen Sie diese Problematik der Anstellungsbedingungen? Es gibt hier Minderheitsanträge, mit denen versucht wird, wenigstens sicherzustellen, dass unter diesen Bedingungen die Abgeltungen für jene, die [PAGE 1418] betroffen sind und ohnehin schlechte Arbeitsbedingungen haben, erhöht werden. Ich wäre froh zu erfahren, wie Sie die Anstellungsbedingungen dieser Leute beurteilen und was Sie zu tun gedenken. Zentral ist aber für mich die Frage, ob jetzt Schluss ist mit weiteren Liberalisierungen oder ob das wieder ein Stück jener Salamitaktik ist, die bekanntlich begonnen hat.
Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion beantragen wir Ihnen erstens Nichteintreten, weil diese Vorlage für uns ganz klar ein weiterer Schritt in Richtung Öffnung bzw. Liberalisierung der Sonntagsarbeit ist. Zweitens beantragen wir Ihnen Zustimmung zum Rückweisungsantrag mit der Forderung, dass zuerst ein Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen und Sozialpartnern eröffnet wird, insbesondere deshalb, weil 19 Kantone zu den Sonntagsverkäufen in den Bahnhöfen Nein gesagt haben. Drittens beantragen wir Ihnen Zustimmung zu den übrigen Anträgen, die zumindest dafür sorgen wollen, dass die Arbeitsbedingungen des betroffenen Verkaufspersonals verbessert werden.